Internetarbeit Ausland- Steuer?

Wenn jemand Internetarbeit verrichtet, seinen Lebensmittelpunkt in D, seinen Zweitwohnsitz jedoch im europäischen Ausland hat, (Doppelbesteuerungsabkommen, bspw. Spanien), sich teilweise dort aufhält und arbeitet, weil seine Gattin dort lebt, kann er dann die Betriebskosten für die Arbeit in der Zweitwohnung absetzten (bspw. Heizung Arbeitszimmer?)? Der Server steht in D, er versteuert in D.

Wie wird Internetarbeit steuerlich geregelt?

Servus,

selbständig oder nicht selbständig tätig?

Bei selbständiger Tätigkeit klappt die Versteuerung in D nicht mehr, wenn in Spanien ein Arbeitsplatz = „Feste Einrichtung“ eingerichtet ist. Dann müssen die Einkünfte getrennt nach denen, die vom deutschen Betrieb erarbeitet werden, und denen, die vom spanischen Betrieb erarbeitet werden, ermittelt werden, und es entsteht in einem der beiden Länder beschränkte Steuerpflicht mit den dort erwirtschafteten Einkünften.

An die unbeschränkte Steuerpflicht in D bei Wohnsitz der Ehegatten = Familienwohnsitz in Spanien glaube ich übrigens nicht so recht. Ich schätze, da ist halt (bisher noch) keiner beim spanischen Fiskus draufgekommen.

Schöne Grüße

MM

Präzisierung

  • es ist noch was zu präzisieren, da schlampe ich immer mit den Begriffen in DBA-Fällen:

Unbeschränkte Steuerpflicht besteht zweifellos in Deutschland und in Spanien, damit gibt es keine Schmerzen; es geht hier - wie immer bei bestehenden DBA und unbeschränkter Steuerpflicht in beiden Ländern - darum, in welchem der beiden Länder der Steuerpflichtige ansässig im Sinn des DBA ist. Ansässigkeitsstaat bei Ehegatten ist regelmäßig dort, wo die Familienwohnung ist.

Beschränkte Steuerpflicht mit einem Teil der Einkünfte aus selbständiger Arbeit in dem Staat, der nicht als Ansässigkeitsstaat gilt, ist eine eher ungünstige Konstellation, die je nach sonstigen Gegebenheiten vielleicht besser vermieden werden sollte, wenn sie sich vermeiden lässt. Muss man ein bissle herumrechnen daran.

Schöne Grüße

MM