Internetauftrag eines 13jährigen

Hallo!
Ein SMS-Dienstleister hat angeblich einen Auftrag über’s Internet von einem 13jährigen bekommen (SMS-Vertrag). Dieser 13jährige hat offensichtlich falsche Angaben über sein Alter gemacht (Volljährigkeit angegeben). Der 13jährige streitet alles ab. Eine tatsächliche Dienstleistung hat es nie gegeben. Der SMS-Dienstleister stellt eine Schadenersatzforderung die etwas mehr als die Hälfte des Vertrags-Betrag ist und teilt mit, dass dann nichts mehr nachkommen wird.
Wie würdet ihr das beurteilen?
Ich vermute mal: für diese Dummheit muss er/die Eltern bezahlen :frowning:
Forrest

Hallo Forrest!

Ein SMS-Dienstleister hat angeblich einen Auftrag über’s
Internet von einem 13jährigen bekommen (SMS-Vertrag).

Ich frag jetzt nicht wie der Dienstleister heißt, aber schau dir mal das hier an -> http://www.kurzefrage.de/rubrik02/195755 (vielleicht ist es zufällig derselbe)

Könnte eine Abzock-Masche sein.

MfG

Hallo!


Ich vermute mal: für diese Dummheit muss er/die Eltern
bezahlen
Forrest

Wieso, dafür gibts doch Minderjährigenschutzrechte oder? Und ohne Genehmigung der Eltern müsste der Vertrag wohl unwirksam sein.

Gruss Akkon

13jährige hat offensichtlich falsche Angaben über sein Alter
gemacht (Volljährigkeit angegeben). Der 13jährige streitet
alles ab.

Hallo,

es gibt keinen guten Glauben in die Volljährigkeit des Vertragspartners, der Minderjährigenschutz wiegt schwerer als Verkehrsschutz der Wirtschaft. Wenn ein Unternehmen sich darauf einlässt die Frage der Wirksamkeit des Vertrages von einer schlichten Angabe im Formular abhängig zu machen, ist das sein Risiko.

Einfache Mitteilung der Eltern genügt, dass eine Genehmigung des schwebend unwirksamen Geschäftes nicht erfolgt. Fertig!

Mfg vom

showbee

Dokumentenfälschung…übel, übel
Danke für die Antworten!
Nur noch eins: Vorgeworfen wird „Dokumentenfälschung“ mit der Drohung vor Gericht zu gehen.
Der Laie denkt ja dann: Da kann ja noch viel mehr Geldverlust winken…also lieber gleich klein beigeben.
Gruß
Forrest *dergespanntistwiedaswohlausgehenwird"

Nur noch eins: Vorgeworfen wird „Dokumentenfälschung“ mit der
Drohung vor Gericht zu gehen.

Hallo,

naja, ich glaube die andere Seite ist weniger gut beraten! Zum einen nennt sich das ganze Urkundenfälschung, das Wort Dokument nimmt das StGB gar nicht in den Mund/aufs Papier. Des weiteren Frage ich mich, wo bei einer möglichen Alters-Schummelei eine Urkundenfälschung vorliegen soll und zu guter letzt hat immernoch der Staat das Monopol zu bestrafen, weshalb man mit einem Strafantrag besser nicht zu Gericht, sondern zu Staatsanwaltschaft oder Polizei geht.

*booooaaah*

der showbee

und zu
guter letzt hat immernoch der Staat das Monopol zu bestrafen,
weshalb man mit einem Strafantrag besser nicht zu Gericht,
sondern zu Staatsanwaltschaft oder Polizei geht.

Hallo,
ich bin ganz deiner Meinung, dass das keine Urkundenfälschung ist. Aber ganz generell: warum sollte man mit einem Strafantrag nicht zu Gericht gehen? § 158 StPO sieht das immerhin ausdrücklich vor. (http://dejure.org/gesetze/StPO/158.html)
Grüße, Peter