Hallo ihr hoffentlich Wissenden!
Wie ist das denn, wenn ein Chef die Mitarbeiter mit Bild, Namen und Qualifikation ins Internet stellen will, um die Firma darzustellen, und einige Mitarbeiter wollen das nicht. Darf er dann, gegen deren Willen, selbiges tun? Das fänd ich nen Hammer! Der Wunsch, die Firma dazustellen steht im Gegensatz zu unseren Persönlichkeitsrechten, oder? Nur weil andere Firmen das machen und es mitllerweile zum guten Ton oder Standard gehört, müssen die MA das doch nicht mitmachen, oder doch??
Wie ist das mit dem Recht am eigenen Bild und den Persönlichkeitsrechten??
Gespannt auf Antworten!
Joanna
Hallo Joanna -
ich bin kein Jurist, aber diese Frage war vor kurzem bei uns in der Firma ebenfalls aktuell. Soweit ich die Diskussion mitbekommen habe, kann ein Mitarbeiter nicht nur die Veröffentlichung weitergehender Daten (z.B. Werdegang) und eines Bildes verweigern, er darf sogar eine bereits gegebene Erlaubnis jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Anders sieht es wohl mit der reinen Namensnennung aus: wenn der Arbeitgeber es für einen Teil der Stellendefinition hält, dass der Name des Arbeitnehmers (z.B. als Ansprechpartner für Kunden) genannt wird, kann dem, glaube ich, nicht ohne weiteres widersprochen werden.
So wird es jedenfalls hier bei uns (landeseigene GmbH) gehandhabt.
Gruß,
Pengoblin