Internetauftritt: ist das noch privat?

Hallo

Stellen wir uns einmal vor: eine Person X hat irgendwo in Frankreich auf einem Campingplatz zwei Wohnwagen fest installiert in denen er regelmäßig mit der Familie Urlaub macht. Nun hat er sich überlegt, dass in der anderen Zeit diese gut vermietbar wären, selbstverständlich ist bekannt, dass dies Einnahmen aus Miete etc. sind und werden dem Finanzamt auch mitgeteilt. Aber das ganze läuft privat, kein Gewerbe.

Nun hat er die Idee eine Homepage mit ein paar Bildern zu erstellen und seiner Telefonnummer, sozusagen als Werbung.

Welche Angaben müssen auf diese Homepage? Reicht Telefon aus? Gilt das noch als private Seite oder wird es bereits als Gewerbe gezählt und ist ein entsprechendes ausführliches Impressum notwendig?

Ciao, Holger

Ganz banal - Impressum ist immer Pflicht
Hallo Holger,

ein impressum ist in jedem Fall anzuraten, da dies für eine auf Dauer angelegte öffentliche Darbietung von Informationen jedweder Art im Internet zwingend erofrderlich ist.

In dem beschriebenen Fall, dürfte folgendes als Impressum ausreichen:

-vollständiger Name des Betreibers
-Anschrift
-Telefon und/oder E-Mail für schnellen Kontakt
(neuere Urteile verpflichten unter gewissen Umständen nicht unbedingt zur Angabe einer Telefonnummer innerhalb des Impressums. Eine häufig (täglich bis mehrmals täglich) abgerufene E-Mail Adresse tuts auch.)


Der ULF

Hi,

im Lawblog gab es dazu vor kurzem einen recht guten Beitrag von Udo Vetter. Zwar bezog sich der Beitrag auf Weblogs, aber der eine oder andere gute Tip kann man dem dennoch entnehmen.
Hinweise auf das TDG sind auch enthalten.

Wie weit das auf eine HP in Frankreich anwendbar ist, weiss ich aber nicht.

Dennoch hier mal der Link: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2005/09/30/…

Schönen Gruß

Christian