um viele weitere Einzelfragen vorweg zu erldigen eine grundlegende Frage:
Gibt es eine Übersicht, in der die wichtigsten Hinweise stehen, was alles bei einem Internetauftritt einer Einzelfirma mit Internetshop unter welchen Rupriken enthalten sein muß, um sich nicht über kurz oder lang eine Abmahnung einzuhandeln?
Gibt es eine Übersicht, in der die wichtigsten Hinweise
stehen, was alles bei einem Internetauftritt einer Einzelfirma
mit Internetshop unter welchen Rupriken enthalten sein muß, um
sich nicht über kurz oder lang eine Abmahnung einzuhandeln?
http://www.internetrecht-rostock.de/ -> z.B. Recht der Internetshops
Obwohl man bei einer Abmahnung immer schauen sollte, ob diese
nicht rechtsmissbräuchlich angewendet wurde.