Internetauktion-Absahner

Man stelle sich folgendes Szenario vor:

Internetauktion. Auktion endet bei einem Warenwert von unter 25 Euro. Der Verkäufer meldet sich mit den Bankdaten, der Kaeufer überweist. Ab jetzt ist Funkstille. Der Verkäufer sendet keine Ware, antwortet auf keine e-Mails oder Briefe und Telefon hat er offenbar auch keines. Kurz: er spekuliert, dass der Kaeufer angesichts des geringen „Streitwerts“ die Sache auf sich beruhen laesst (was sicher in den meisten Faellen auch geschieht - nehme ich mal an).

Da die Haeufigkeit dieses Problems in letzter Zeit offenbar deutlich zugenommen hat (siehe ebay-Foren) und ein derartiges Verhalten meines Erachtens nicht „ungestraft“ bleiben sollte („negative Bewertungen“ bei ebay jucken solche Zeitgenossen kaum - die melden sich dann eben unter einem neuen Namen an), stellt sich die Frage:

Hat jemand eine Idee, auf welche Weise man einen solchen Zeitgenossen „packen“ kann (und zwar so, dass er es auch finanziell „spuert“), ohne selbst übermäßig hohe Kosten zu haben?

Ist bei so niedrigen Beträgen eine Strafanzeige sinnvoll?
Gerichtliches Mahnverfahren?
Zivilklage? (Traegt da der Verurteilte ALLE Kosten?)
Andere Möglichkeiten?

Ich denke, das Thema duerfte Viele interessieren.

Danke,

Ulrich

Hallo,

ich kenne dabei nicht die rechtlichen Dinge, aber ich möchte trotzdem Dir antworten:

So weit ich weiß liegt das Risiko bei Privatverkauf bei dem Käufer.Soll heißen für den Fall das der Artikel nicht abgeschickt wird kannst du wohl sicher eine Anzeige stellen, aber die Beweiskraft das der Artikel nicht versendet wurde liegt dann bei dem Käufer.Wiederum kann dann der Verkäufer entweder bei Versand eines Pakets den Paketschein vorlegen oder bei Versand von anderen Versandarten einen Zeugen bei bringen.Falls der Versand dann unversichert versendet wurde,und der Artikel trotz Nachforschungsantrag nicht wieder auftaucht, bleibt das Geld verloren.Hat der Verkäufer es aber als versichertes Paket versendet muß die Post dafür haften.

Das beste was man dagegen tun kann, ist sich vor Abgabe des Gebotes die Bewertungen ganz genau ansehen!

Annika

Wenn der Verkäufer die Ware nicht schickt liegt ein Betrug vor, eine Strafanzeige ist sinnvoll, selbst bei geringen Beträgen, schon allein um auch andere potentielle Käufer zu schützten. Außerdem kostet die Dich nix, nur den Gang zur Polizei oder Staatsanwaltschaft. In jedem Fall auch Ebay melden.
Zivilrechtlich sieht es da anders aus. Natürlich hast Du einen Anspruch auf die Ware, den Dir ein Gericht wohl auch bestätigen würde. Nur - angesichts des geringen Werts könnte es sein, dass Du am Ende draufzahlst (Gerichts- Anwaltskosten etc.), selbst wenn Du gewinnst. Das ist dann der Fall, wenn der andere pleite ist (und das ist recht oft der Fall).
gruß, Birthe

Was ist Betrug ??
Hallo,

Wenn der Verkäufer die Ware nicht schickt liegt ein Betrug
vor, eine Strafanzeige ist sinnvoll, selbst bei geringen
Beträgen, schon allein um auch andere potentielle Käufer zu
schützten. Außerdem kostet die Dich nix, nur den Gang zur
Polizei oder Staatsanwaltschaft. In jedem Fall auch Ebay
melden.

Betrug liegt noch lange nicht vor, nur weil die Ware nicht verschickt wurde. Imer wieder hört man in einem solchen Zusammenhang das Wort Betrug, ein Betrug im strafrechtlichen Sinne ist es aber nur selten und insofern ist der Tipp mit der Strafanzeige zunächst alles andere als sinnvoll.

Was ist Betrug:

StGB § 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft.

Also liegt Betrug nur vor, wenn die Ware vorsätzlich und in der Absicht nicht verschickt wird, sich selbst daran zu bereichern. Dies ist, sofern derjenige dies nicht immer wieder tut, sondern es sich um einen Einzelfall handelt, schwer zu beweisen sein.

Insofern ist der Tipp „zeig ihn wegen Betrugs an“ meist ein stumpfes Schwert und hält die Polizei und Staatsanwaltschaft nur von wirklichen wichtigen Sachen ab.

Gruß

Matthias

–> Matthias:

Im Prinzip gebe ich Dir Recht - nur, was mich stoert, ist, dass auf diese Weise diese Zeitgenossen mit ihrer Dreistigkeit tatsaechlich durchkommen. Denn das Muster „Geld kassieren, danach aber konsequent keinen Ton/e-Mail mehr von sich geben“ deutet schon stark auf Betrug hin. Welchen anderen Grund gaebe es, auf - anfangs durchaus freundliche - Nachfragen, per e-Mail, Brief und schliesslich auch per Einschreiben, in keiner Weise zu reagieren?

Dass unsere Gerichte nicht gerade darauf warten, mit derartigem „Kleinkram“ beglueckt zu werden, ist klar. Aber deswegen diese offensichtliche „Trickserei“ einfach durchgehen zu lassen, kann’s ja auch nicht sein - ?

Deshalb auch mein Post - vielleicht hat ja jemand eine bessere Idee?

Mir selbst ist das jetzt zweimal passiert - die Internet-Foren sind aber voll von solchen und aehnlichen Faellen, so dass ich wirklich denke, dass ein „auf-sich-beruhen-lassen“ das falsche Signal waere.


…In jedem Fall auch Ebay melden.

–> Birthe: Das hab ich natürlich längst getan. Ebay verweist da aber - sehr hilfreich - „…auf den Rechtsweg“ (???)

Ulrich

Betrug liegt noch lange nicht vor, nur weil die Ware nicht
verschickt wurde. Imer wieder hört man in einem solchen
Zusammenhang das Wort Betrug, ein Betrug im strafrechtlichen
Sinne ist es aber nur selten und insofern ist der Tipp mit der
Strafanzeige zunächst alles andere als sinnvoll.

Was ist Betrug:

StGB § 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen
rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen
eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung
falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer
Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft.

Also liegt Betrug nur vor, wenn die Ware vorsätzlich und in
der Absicht nicht verschickt wird, sich selbst daran zu
bereichern. Dies ist, sofern derjenige dies nicht immer wieder
tut, sondern es sich um einen Einzelfall handelt, schwer zu
beweisen sein.

Insofern ist der Tipp „zeig ihn wegen Betrugs an“ meist ein
stumpfes Schwert und hält die Polizei und Staatsanwaltschaft
nur von wirklichen wichtigen Sachen ab.

Gruß

Matthias

Das beste was man dagegen tun kann, ist sich vor Abgabe des
Gebotes die Bewertungen ganz genau ansehen!

100% positiv (einmal bei 56 abgegebenen Bewertungen, einmal bei 86) sollten ja eigentlich „positiv genug“ sein?

(Es ist fuer den „Vorsatztaeter“ kein Problem, erstmal eine Reihe „belangloser“ Auktionen durchzufuehren - 08/15-Kugelschreiber, Plastikbecher etc. - bis er „genuegend“ positive Bewertungen hat, und dann „sein Netz auszuwerfen“ - z.B. 50 „leere“ Auktionen zu je 100 CD-Rohlingen - oder Aehnlichem - für EUR 15.-. Und danach wird der eBay-Name „aufgegeben“ und ein neuer angemeldet. Leicht verdiente 750 Euro - oder nicht?)

Ulrich

Hi,
ich habe einen ähnlichen Fall erlebt. Es stellte sich hinterher raus, der Verkäufer lag im Krankenhaus und hatte wohl keine Möglichkeit zu reagieren. Es gibt eben auch Fälle, an die man zuerst nicht denkt, die aber im Bereich des möglichen liegen. Natürlich gibt es ebenso genug Fälle, in denen dieses Vorgehen zur Methode gemacht wird. Ärgerlich ist es allemal. Von daher überlege ich mir jetzt halt immer, will ich dieses Risiko eingehen oder nicht. Ein Restrisiko bleibt immer.
Gruss Sebastian

Hallo.

Vier Monate bzw. neun Monate (meine beiden konkreten Fälle) wird ja wohl kaum jemand im Krankenhaus liegen? Ich denke nicht, dass in den Fällen, um die es hier geht, Zweifel an der Vorsätzlichkeit und der betrügerischen Absicht bestehen (die Beweisbarkeit ist sicher eine andere Frage)

Es geht hier auch nicht Wege, mein Geld zurück zu bekommen, sondern darum, dass es sich hier um eine um sich greifende systematische Methode handelt, die Schwäche(n) des Internet-Auktions-Prinzips betrügerisch zu nutzen (indem der „Schaden“ im Einzelfall so gering - typischerweise [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]