Man stelle sich folgendes Szenario vor:
Internetauktion. Auktion endet bei einem Warenwert von unter 25 Euro. Der Verkäufer meldet sich mit den Bankdaten, der Kaeufer überweist. Ab jetzt ist Funkstille. Der Verkäufer sendet keine Ware, antwortet auf keine e-Mails oder Briefe und Telefon hat er offenbar auch keines. Kurz: er spekuliert, dass der Kaeufer angesichts des geringen „Streitwerts“ die Sache auf sich beruhen laesst (was sicher in den meisten Faellen auch geschieht - nehme ich mal an).
Da die Haeufigkeit dieses Problems in letzter Zeit offenbar deutlich zugenommen hat (siehe ebay-Foren) und ein derartiges Verhalten meines Erachtens nicht „ungestraft“ bleiben sollte („negative Bewertungen“ bei ebay jucken solche Zeitgenossen kaum - die melden sich dann eben unter einem neuen Namen an), stellt sich die Frage:
Hat jemand eine Idee, auf welche Weise man einen solchen Zeitgenossen „packen“ kann (und zwar so, dass er es auch finanziell „spuert“), ohne selbst übermäßig hohe Kosten zu haben?
Ist bei so niedrigen Beträgen eine Strafanzeige sinnvoll?
Gerichtliches Mahnverfahren?
Zivilklage? (Traegt da der Verurteilte ALLE Kosten?)
Andere Möglichkeiten?
Ich denke, das Thema duerfte Viele interessieren.
Danke,
Ulrich