Internetauktion - andere Versandart als angegeben

Hallo,

wie ist die Rechtslage, wenn der Verkäufer einen Artikel verkauft hat und der Käufer einen Versand wünscht, der in der Auktion nicht angegeben war, jedoch, die durch diesen Versandweg aufkommenden Mehrkosten trägt. Der Käufer bezahlt den Artikel nur, wenn der Verkäufer den Artikel auf dem vom Käufer gewünschten Versandweg verschickt. Der Verkäufer weigert sich jedoch und will von seinem Versandweg nicht abkommen und mit einem Anwalt sein Recht durchsetzen.

Nun die Frage:

Der Käufer möchte den Artikel bezahlen aber eben nur, wenn der Verkäufer ihm den Artikel auf dem gewünschten Versandweg zuschickt. Der Verkäufer will das aber nicht. Wie stehen die Chancen des Verkäufers sein Geld durch einen Anwalt einzuklagen.

Danke für die Antworten.

Hallo,

auf der Grundlage des Angebots ist zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ein Vertrag eingegangen worden. Oder anders ausgedrückt: Als der Käufer den Artikel gekauft hat, hat er damit auch den Bedingungen zugestimmt, wie sie ausgeschrieben waren. Er hätte sonst vorher mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen müssen und eine andere Vereinbarung treffen müssen. Das hat er wohl nicht getan. Wenn der Verkäufer nun unter anderen Bedingungen liefern soll, liegt dies in seinem Ermessen, ob er da entgegenkommen möchte. Wenn nicht: Siehe oben.

Gruss,hemba

Hallo,

wie ist die Rechtslage, wenn der Verkäufer einen Artikel
verkauft hat und der Käufer einen Versand wünscht, der in der
Auktion nicht angegeben war, jedoch, die durch diesen
Versandweg aufkommenden Mehrkosten trägt.

B sagt: Kostet X Euro plus Y Euro für Versand mit „Herpes“.
Dies ist ein Angebot.

A klickt „haben will“ an.

Das ist die Annahme des Angebots.

Hier ist nun der Vertrag zu den genannten Bedingungen geschlossen worden.

Der Käufer bezahlt
den Artikel nur, wenn der Verkäufer den Artikel auf dem vom
Käufer gewünschten Versandweg verschickt.

Das hätte man vorher abklären MÜSSEN, dann hätte der B ein neues Angebot gemacht, das der A hätte annehmen können.

Der A ist nun auf Kulanz des B angewiesen…

Der Verkäufer
weigert sich jedoch und will von seinem Versandweg nicht
abkommen

…welche der B offensichtlich aber nicht gewähren will

und mit einem Anwalt sein Recht durchsetzen.

Tja.
So ist das.

Nun die Frage:
Wie stehen die
Chancen des Verkäufers sein Geld durch einen Anwalt
einzuklagen.

Falls A zahlungsfähig ist, dann wird er wohl zahlen.
Entweder jetzt die vereinbarte Summe, oder nach Mahnverfahren etliche zig Euro mehr.

Hi

Mal eine Rückfrage , wie stellen sie sich das vor , wenn es diesen Paketdienst in der Gegend gar nicht gibt ?

Ich komme deshalb auf diese Rückfrage , weil ich den Fall selber schon hatte . Ich war Verkäufer und der Kunde wünschte unbedingt Versand per GLS
Die nächste GLS Packstation ist aber 45 km weit weg ( sehr ländliche Gegend )
In Grosstätten sieht das wahrscheinlich ganz anderst aus , da gibt es wahrscheinlich an jeder dritten Strassenecke eine Packstation.

Ich habe mich auch geweigert mit GLS zu senden , weil ich zum aufgeben des Paketes ca 90 km ( 45 hin /45 zurück ) fahren hätten müssen , was ich als unzumutbar betrachtete .
Im Endefekt brachte mir das eine Negative Bewertung ein , da der Käufer das nicht für wahr halten wollte .

gruss

Toni