Internetauktion Privat -> Privat

Hallo,

mal folgende Frage zu einem fiktiven Fall zwischen einem privaten Verkäufer und einem privaten Käufer.

  1. Darf dieser dann das Originalfoto des Herstellers (=Neuware) verwenden?
    -> Dazu habe ich gefunden, dass der Hersteller die Bildrechte hat. Gibt es auch noch andere Gründe? Schließlich suggierert das Foto der Neuware ja auch einen gewissen Artikelzustand.

  2. Bis zu einem gewissen Zeitpunkt dürfen Angebote ja auch noch ergänzt werden. In diesem fiktiven Fall wird ein Tag vor Auktionsende noch eine Ergänzung gravierender Mängel vorgenommen.
    Die Ware ist defekt.
    -> Ist m.E. insofern schwierig, dass die Käufer die Angebote prüfen und bei Gefallen in die Beobachtungslisten aufnehmen. Um dann kurz vor Toresschluss zu bieten. Da kann einem die so wichtige Ergänzung schnell durch die Lappen gehen.

  3. Der genannte Defekt ist reparabel. Der Verkäufer bietet im Ergänzungstext der Auktion an, dies auf seine Kosten reparieren zu lassen. Dies Verzögert natürlich die Versendung. Der Käufer willigt ein, nennt aber gleichzeitig einen Termin, bis zu dem er die Ware braucht (Ca. zwei Wochen, in dem Fall genügend Zeit). Der Verkäufer bestätigt, dass dies kein Problem sein sollte.
    -> Gibt es hier für irgendjemanden eine tatsächliche rechtliche Bindung?

  4. Der Käufer hört nichts mehr vom Verkäufer und hakt in der Woche vor dem Termin nach. Der Verkäufer meldet sich einen Tag vor „Liefertermin“, dass er sich doch mal kümmern wird. Im Klartext hat er es also die ganze Zeit verpennt, eigentlich kann der Termin schon nicht mehr gehalten werden.

  5. Der Käufer deckt sich anderweitig mit der Ware ein, weil er sie mittlerweile ja auch braucht. Diese ist deutlich teurer, weil so auf die Schnelle nur als Neuware zu bekommen.

  6. Im Gleichen Zuge teilt der Käufer dem Verkäufer mit, dass er vom Kauf Abstand nehmen möchte, weil er die Ware ja nun nicht mehr braucht. Sie soll nicht mehr verschickt werden, außerdem wird um Rückerstattung des Geldes gebeten.

Ich habe da noch was aus dem Kaufvertragsrecht bei gewerblichen Verkäufern im Kopf. Da gibt es einen Lieferverzug u. ggf. daraus auch Rechte die man daraus ableiten kann. Geht das hier zumindest zum Teil genauso? Wer hat hier was falsch gemacht?

Vielen Dank und freundliche Grüße
Anna

Moin,

  1. Darf dieser dann das Originalfoto des Herstellers
    (=Neuware) verwenden?

Nur, wenn er vom Inhaber der Urheberrechte auf das Foto die Nutzungserlaubnis besitzt.
Das gilt natürlich für jeden, nicht nur für Private.

Grüße,
-Efchen

  1. Darf dieser dann das Originalfoto des Herstellers
    (=Neuware) verwenden?

ja, wenn er die Bildrechte dazu hat.

Gibt es auch noch andere Gründe? Schließlich suggeriert
das Foto der Neuware ja auch einen gewissen Artikelzustand.

Mh, wenn er auf den Jetztzustand hinweist und dass das Bild nur ein Beispielbild/Neuwarenbild ist, wohl schon möglich.

  1. Bis zu einem gewissen Zeitpunkt dürfen Angebote ja auch
    noch ergänzt werden. …
    Die Ware ist defekt.
    Um dann kurz vor Toresschluss zu bieten. Da kann einem die so
    wichtige Ergänzung schnell durch die Lappen gehen.

Aber selbst schuld: Vor dem Bieten Lesen hilft.
Die Frage ist aber: Warum erst so spät der Defekt bemerkt wurde…

  1. Der genannte Defekt ist reparabel. Der Verkäufer bietet im
    Ergänzungstext der Auktion an, dies auf seine Kosten
    reparieren zu lassen. Dies Verzögert natürlich die Versendung.
    Der Käufer willigt ein, nennt aber gleichzeitig einen Termin,
    bis zu dem er die Ware braucht (Ca. zwei Wochen, in dem Fall
    genügend Zeit). Der Verkäufer bestätigt, dass dies kein
    Problem sein sollte.

Klingt aber eher nach unverbindlicher Zusage, zumal eine Reparaturzeit sich ja verlängern kann, die nicht mal der Verkäufer zu vertreten hat.

-> Gibt es hier für irgendjemanden eine tatsächliche
rechtliche Bindung?

Ohne genaue schriftliche Fixierung, also eine Art Garantieerklärung des Verkäufers? Kaum.

  1. Der Käufer hört nichts mehr vom Verkäufer und hakt in der
    Woche vor dem Termin nach. Der Verkäufer meldet sich einen Tag
    vor „Liefertermin“, dass er sich doch mal kümmern wird. Im
    Klartext hat er es also die ganze Zeit verpennt, eigentlich
    kann der Termin schon nicht mehr gehalten werden.

Das kommt auf den Defekt und den Versandweg an. Genaueres wäre jetzt wichtig…

  1. Der Käufer deckt sich anderweitig mit der Ware ein, weil er
    sie mittlerweile ja auch braucht. Diese ist deutlich teurer,
    weil so auf die Schnelle nur als Neuware zu bekommen.
  1. Im Gleichen Zuge teilt der Käufer dem Verkäufer mit, dass
    er vom Kauf Abstand nehmen möchte, weil er die Ware ja nun
    nicht mehr braucht. Sie soll nicht mehr verschickt werden,
    außerdem wird um Rückerstattung des Geldes gebeten.

schwierig. Und nun fehlt ein wichtiges Detail: Wurde die Liefervereinbarung verbindlich vor dem Kauf zugesagt/abgeschlossen? Dann ist sie Vertragsbestandteil. Oder erst nachher? Dann nicht. Dann muss die Ware abgenommen werden.
Der Käufer ist etwas blauäugig rangegangen. Das nächste Mal Lieferbedingungen vor dem Kauf verbindlich vereinbaren.

Dieser natürlich fiktive Fall ließ sich durch den Käuferschutz regeln. Nicht wegen Verzug… Es sind noch andere Dinge aufgefallen, der Angebotspreis wurde durch einen Zweitaccount gepusht.