Internetbestellung - falscher Artikel erhalten

Hallo,

ich habe bei einem Internet-Bekleidungsshop ein paar Schuhe, welche im Angebot waren, bestellt. Leider hat diese Firma anscheinen falsch kommissioniert und ich erhielte ein anderes Paar Schuhe. Diese schickte ich nun zurück mit der Bitte mir die richtigen Schuhe zuzusenden. Leider kam nur die Antwort per E-Mail das die Schuhe nicht mehr auf Lager sind. Wie ist hier die Rechtslage? Kann ich darauf bestehen, dass ich diese Schuhe zu dem angegebenen Preis bekommt? Wo kann man das im BGB nachlesen? Der Fehler lag hier eindeutig bei der Firma und nicht bei mir!
Danke schonmal für eure Antworten.

Hallo,

ich habe bei einem Internet-Bekleidungsshop ein paar Schuhe,
welche im Angebot waren, bestellt. Leider hat diese Firma
anscheinen falsch kommissioniert und ich erhielte ein anderes
Paar Schuhe. Diese schickte ich nun zurück mit der Bitte mir
die richtigen Schuhe zuzusenden. Leider kam nur die Antwort
per E-Mail das die Schuhe nicht mehr auf Lager sind. Wie ist
hier die Rechtslage? Kann ich darauf bestehen, dass ich diese
Schuhe zu dem angegebenen Preis bekommt?

Zaubern kann der lieferant so wenig wie du. Wenn die Schuhe nicht mehr lieferbar sind, gibt es sicher die Möglichkeit das eingezahlte Geld zurück zu bekommen.
Mail an den Händler…

Wo kann man das im

BGB nachlesen? Der Fehler lag hier eindeutig bei der Firma und
nicht bei mir!
Danke schonmal für eure Antworten.

Hallo,

Zaubern kann der lieferant so wenig wie du. Wenn die Schuhe
nicht mehr lieferbar sind, gibt es sicher die Möglichkeit das
eingezahlte Geld zurück zu bekommen.
Mail an den Händler…

ganz so einfach ist es auch für einen Händler nicht, aus einem einmal geschlossenen Kaufvertrag herauszukommen. Die Frage, auf die es ankommt, ist, ob schon ein Vertrag zustande gekommen ist. Was Du schreibst, gilt nur, falls noch kein Vertrag zustande gekommen ist.

Ob ein Vertrag zustande gekommen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab; ähnliche Threads aus der Vergangenheit: /t/ware-nicht-lieferbar-wer-zahlt-mehrkosten/3682721

Wenn der Vertrag zustande gekommen ist, hat der Händler ihn zu erfüllen und macht sich ggf. schadenersatzpflichtig, falls er das nicht kann. Der Kunde kann sich mit der Rückzahlung des Kaufpreises zufrieden geben, er kann aber auch darauf bestehen, dass die Ware notfalls teuerer bei einem anderen Händler beschafft wird und der erste Händler die Differenz zahlt.

Als Kunde kann man ja auch nicht sagen, „jetzt habe ich doch kein Geld und kann auch keines herbeizaubern, also bin ich an den Vertrag nicht gebunden“.

Gruß

das der Lieferant nicht zaubern kann ist mir auch klar. Aber es lag hier ein eindeutiger Fehler von diesem Unternehmen vor. Die Schuhe gab es zu einem außerordentlich günstigen Preis und es schien das letzte Paar in meiner Größe zu sein. Hätte hier der Kommissionierer keinen Fehler gemacht hätte ich die schuhe ja bekommen. Habe ich den lt. BGB kein Recht darauf zu bestehen? Kann ich mir nicht vorstellen …
Normalerweise müsste diese Firma mir doch jetzt die Schuhe beim Hersteller nachbestellen für den selben Preis wie angegeben, oder?

Ja der Kaufvertrag ist zustande gekommen, immerhin hatte ich die Ware ja auch im Voraus gezahlt.

Recht zu haben und Recht zu bekommen ist wie immer so eine Sache.
Wenn`s darauf ankommt, so meine Erfahrung ist der Gewinner der Rechtsanwalt mit seiner Kostenrechnung.

ich habe mir die beiden anderen Forenananfragen mal durchgelesen, werde aber daraus leider nich ganz schlüssig.
Ich hatte die Ware also bestellt und eine Bestätigungsemail darüber erhalten. Danach hatte ich alles sofort mit Paypal bezahlt. Danach habe ich eine Bestätigungsemail (mit Belehrung über Rückgabebelehrung) erhalten das die Ware in den Versand zu mir geganen ist. Zwei Tage später kam das Päckchen bei mir an mit den falschen Schuhen. ICh habe alles zurückgeschickt mit der Bitte mir meine bestellten Schuhe zu schicken. Daraufhin kam ne E-Mail das das Rücksendung bei denen eingegangen ist und ich mir entweder was anderes aussuchen soll weil die Schuhe nicht mehr lieferbar sind oder das ich mein Geld zurück haben kann. Aber ich möchte weder Geld zurück noch was anderes. Ich will genau diese Schuhe für den Preis wie angeboten. Ich habe das ganze Internet angesucht und es gibt diese Schuhe so günstig nicht mehr … und nur weil die so hohl waren und mir die falschen geschickt hatten soll ich jetzt garkeine bekommen. …
Wo im BGB könnte ich das den nachlasen wegen dem Kaufvertrag oder könnt ihr mir sagen ob der hier zustande gekommen ist?

Hallo,

Recht zu haben und Recht zu bekommen ist wie immer so eine
Sache.

Naja.

Erstmal muss der Käufer prüfen, ob er überhaupt Recht hat. Wenn er im Recht ist, kann er dem Rest gelassen entgegensehen.

Dass er im Voraus bezahlt hat, muss nicht unbedingt was heißen. Er könnte ja auch gezahlt haben, ohne dass der Verkäufer den Vertrag angenommen hat.

Allerdings hat der Verkäufer eine Ware (wenn auch nicht die richtige) geliefert. Spricht meiner Meinung nach dafür, dass er den Vertrag angenommen hat. Falls er das gar nicht wollte, könnte versuchen, sich nach § 119 BGB auf einen Irrtum zu berufen. Aber auch nicht beliebig.

Wenn`s darauf ankommt, so meine Erfahrung ist der Gewinner der
Rechtsanwalt mit seiner Kostenrechnung.

Das heißt aber noch nicht, dass man, auch wenn man im Recht ist, nachgeben muss; ich glaube nicht, dass der Händler Kunden, die ihrer Verpflichtung (Zahlung des Kaufpreises) nicht nachkommen, einfach nachgibt, nur um die Kostenrechnung des Rechtsanwalts zu vermeiden. Die Kostenrechnung muss nämlich am Ende der bezahlen, der seiner Verpflichtung nicht nachkommt oder damit in Verzug ist.

Gruß

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Hallo,

die Hauptpflichten aus dem Kaufvertrag stehen in § 433 BGB. Dich wird vor allem der sehr unmissverständliche Absatz 1 interessieren.

Die Sache mit dem Zustandekommen hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, die notfalls auszulegen sind. Informationen findet man im Internet z.B. in Vorlesungsunterlagen (http://www.staff.uni-marburg.de/~mand/Materialien/BG…, um mal nur ein Beispiel zu nennen).

Da Du die Frage trotz [FAQ:1129] in der Ich-Form gestellt hast, ist es leider nicht möglich, aufgrund der Umstände Deines Einzelfalls eine konkrete Beratung zu machen. Vielleicht hilft das o.g. Vorlesungsskript ja schon?

Gruß