Internetbestellung

Soweit ist das ja völlig in Ordnung. Es ist nur (für mich jedenfalls) schwer nachvollziehbar, dass in manchen Fällen enorme Anforderungen an einen Beweis gestellt werden, während in anderen eine luschige Aussage genügt - von jemandem, dessen Risiko, bei einer Falschaussage erwischt zu werden, bei Null liegt.

Ich würd dir das gern erklären, wenn du mir erklärst, was du überhaupt meinst. Kannst du das vielleicht an Beispielen festmachen?

Levay

Um bei meinem Beispiel zu bleiben: Meine Freundin ist von Beruf Rechtsanwältin und somit existenziell darauf angewiesen, nicht einmal in die Nähe der Gefahr zu geraten, wegen eines Meineides verurteilt zu werden. Sie hat null Vorstrafen, null Eintragungen im Verkehrszentralregister und ist in der Lage, das, was sie wahrgenommen hat, plastisch, glaubhaft und lückenlos wiederzugeben. Sowas spielt in der Beweiswürdigung auch eine gewisse Rolle. Wären wir polizeibekannte Junkies, wegen Betruges vorbestraft und wäre das schon der dritte Fall in einem Jahr, in dem ein Päckchen einfach so verloren geht, dann könnten wir dem Gericht zehn Zeugen aufbieten und niemand würde uns glauben.

Es ist schon ein wenig komplizierter.

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