Huhu!
Das ist jetzt ein Witz, oder?
Kjlingt komisch, ist aber so.
Wenn das Päckchen raus ist und
nicht ankommt, wie soll man dann nachträglich ein Paket
schicken?
Jetzt bist Du aber der Scherzbold. Levay meinte, man könne von vorne herein den Dienst „Paket“ nutzen, weil man da anders als beim Päckchen einen Beleg in der Hand hat.
Und wer soll wohl nach Tagen bezeugen können, wer
wann welches Päckchen wo hingeschickt hat?
Ich zB verschicke durchschnittlich in fünf Jahren drei Päckchen. Wenn ich jetzt mit einem dieser Päckchen zur Post gehe und habe meine Freundin dabei, kann die später erzählen, dass wir gemeinsam bei der Post waren und ich dieses Päckchen abgegeben habe. Dann gibt es keinen Richter der Welt, der mir das nicht glaubt, und zack - ist meine Behauptung erwiesen.
ein
Gedächtniskünstler, wenn es ihn gibt, wird vielleicht im
Zirkus auftreten, aber nicht bei der Post am Schalter stehen.
Niemand redet davon, dass ein Post-Mitarbeiter sich erinnern soll. Einen derartigen Zeugen würde das Gericht noch nicht einmal laden. Es ist halt das persönliche Pech des Beweispflichtigen, wenn er seine Behauptungen nicht beweisen kann.
Wenn es wirklich mal einen Gerichtsprozeß gibt, wo es um so
einen Fall geht, dann sag mir den Termin, diese erstklassige
Lachnummer will ich mir nicht entgehen lassen.
Verhandlungen, bei denen Zeugen vernommen werden und sich hinterher herausstellt, dass ihre Aussage nicht beweisgeeignet ist, finden jeden Tag an jedem Gericht in Deutschland statt. Geh einfach mal zum nächsten Amtsgericht, such Dir einen Saal, wo ein paar Leute davorsitzen und schau nach, ob da ein Verhandlungstermin stattfindet, für den mehr als 15 Minuten angesetzt sind. Die Chance auf Deine Lachnummer ist sehr hoch.