Internetbetrug

Hallo

ich habe bloß ne kurze Frage, wo Sie mir bestimmt weiterhelfen können.

Es geht um diese Aktion bei Ebay:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=28…

Ich habe die LP gekauft, wo ich die aber gekriegt habe, war die nicht richtig eingepackt und erheblich beschädigt. Ich habe mich denn beim Verkäufer beschwert und er hat denn gesagt, er nimmt die zurück
Er hat das Geld überwiesen und ich habe paar Tage später die Ware zurück verschickt. (War alles Anfang Dezember)

Vorgestern hat er mir ne Mail geschrieben (4 Wochen später) das er die Ware noch nicht gekriegt hat, jetzt will er mich anzeigen und seinen Anwalt einschalten.

Jetzt steht Aussage gegen Aussage. Und keiner hat Beweise.

Ich habe es unversichert versendet, also ich habe kein Nachweis.

Was kann mir da passieren, kann er mich wirklich anzeigen bzw. verklagen?

Ich hoffe Sie können mir helfen.

Gruß
Ronny Schröder

Hallo Ronny,
er kann dich nicht anzeigen weil er nachweispflichtig ist und er kann keinen Beweis erbringen,über den Verbleib der beschädigten! Ware. MfG.Konrad

Hallo,

war die Sendung nicht versichert (z.B. Standardbrief, Büchersendung, Päckchen), kann man auch einen Nachforschungsantrag stellen. Dazu gibt es ein Formular „Nachforschungen im Briefdienst zu einer Sendung ohne Nachnahme“, auf dem man die Sendung möglichst genau beschreiben soll (Empfänger, Absender, Farbe, Form etc.). Nähere Infos wirst Du in Deiner Postfiliale oder über die Privatkundenhotline (01802 3333, 6 Cent pro Anruf aus dem DTAG-Festnetz) erhalten.

Bleiben die Nachforschungen ohne Ergebnis, bietet sich folgende Rechtslage: Grundsätzlich geht das Risiko mit Übergabe an den Spediteur auf den Käufer über (§ 447 I BGB). Hat die Übergabe stattgefunden, hast Du Pech gehabt. Daher ist die Frage, ob sie überhaupt stattgefunden hat. Wenn der Verkäufer keinen Beleg dafür hat, daß die Ware an Dich losgeschickt worden ist (Einlieferungszettel, Zeugenaussage eines Bekannten oder des Postbeamten), dürfte er auch nur wenig Chancen haben, wenn das Ganze vor Gericht gehen sollte - selbst wenn er die Kaufsache tatsächlich verschickt hat … soviel zum Thema „Recht haben und Recht bekommen“.

Gruß truelife

Hallo Jörg!

Leider komme ich erst heute dazu Dir zu antworten, weil ich im Krankenhaus war.

Zu Deiner Frage: - am besten ist es Du klärst das alles erst mal über den support von ebay, bevor alles an Anwälte und Polizei geht

Gruß

Mathias

-webmaster-

onlinedetektiv.com

tut mir leid daß ich erst jetzt antworten kann - bin z.Zt. im Krankenhaus.

Du musst das mit dem support von ebay versuchen zu klären

Gruß Mathias

In so einem Fall wie beschrieben rate ich jedem immer einen versicherten Versand zu tätigen weil in diesem Fall der Nachweis erbracht werden kann. In Deinem Fall wird es sicher nicht einfach aber da ich keine Rechtsauskünfte geben darf rate ich zu einem Anwalt zu gehen.

Gruß Georg O.