Warum sollte man mit einem gestohlen Ausweis kein Konto eröffnen können? Evtl. Haare schneiden, oder länger wachsen lassen, ein wenig Ähnlichkeit zum Foto ist schnell gemacht. Evtl. den Gesichtsausdruck vorm Spiegel üben…
Noch einfacher sind diverse OnlineKonten wie Neteller und Co. Paypal will ja ein echtes Bankkonto haben, aber neteller geht glaube ich auch ohne
kann der UP sich nicht das Geld zurückholen? Ich habe das auch schon hinter mir. An eine nicht mehr gültige (für diese Firma) IBAN überwiesen, Sparkasse zur Rückholung beauftragt, Geld kam wieder. Oder ist es doch nicht so einfach und ich hatte Glück?
eine Überweisung kann man nur zurückholen, wenn der (unberechtigte) Zahlungsempfänger kooperiert.
Gruß
C.
P.S.
Wurde der Zahlungsvorgang über einen Zahlungsauslösedienstleister, vom Zahlungsempfänger oder über diesen ausgelöst, so kann der Zahler den Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen, nachdem er dem Zahlungsauslösedienstleister die Zustimmung zur Auslösung des Zahlungsvorgangs oder dem Zahlungsempfänger die Zustimmung zur Ausführung des Zahlungsvorgangs erteilt hat.
Ja, das schon. Aber es geht primär darum, dem Opfer eine seriöse, weil deutsche IBAN zu nennen.
Der Besitzer dieser IBAN ist ja so treudoof, und leitet das Geld weiter, wenn nicht per WesternUnion etc., dann an ein ausländisches Konto. Abgegriffen wird das Geld danach dann erst.
Ich kann rechtlich leider nicht weiterhelfen. Ich persönlich würde zur Polizei gehen. Hört sich sehr unseriös an und mit Klage dauert es wahrscheinlich so lange, dass die Person genug Zeit hat, alle Spuren zu löschen.
Das Foto vom Ausweis nützt dir nichts, denn du weisst ja nicht, wem die IBAN gehört.
Zur Polizei gehen lohnt sich nicht. Denn die Polizei bzw. der Staatsanwalt haben zwar ein Interesse daran, die Täter zu bekommen, aber die haben kein Interesse daran, dir zu helfen. Das Interesse der Polizei ist die strafrechtliche Seite, dein Interesse ist die zivilrechtliche/schuldrechtliche Seite. Und das ist nunmal nicht das gleiche.
Man kann natürlich Anzeige erstatten. Aber es nützt einem nichts. Weder bekommt man das Geld zurück noch berichtet einem die Polizei über den Stand der Dinge. Nachdem man Anzeige erstattet hat, behandelt einen die Polizei wie jemanden, den das ganze nichts angeht.
Das nützt einem schon etwas. Erstens kann man auch im Strafverfahren Ersatzansprüche feststellen lassen. Zweitens kann man, wenn erstens warum auch immer scheitert, die Ermittlungsergebnisse gut gebrauchen und hat für diese nicht einmal was bezahlen müssen.
Das Verfahren ist ein staatliches Verfahren Staatsanwalt gegen Bösewicht. Die Ermittlungsergebnisse gehen dich gar nichts an. So ein Verfahren zieht sich ausserdem 6-12 Monate hin.