Jemand formuliert eine E-mail, die so aufgebaut ist das man Selbige an verschiedene Firmen schicken kann ohne den Inhalt zu ändern.
grober Inhalt:
Ich suche einen Arbeitsplatz im … Bereich. Bei näherem interesse… und dann der Verweis auf Jemandens Hompage (Enthält nur Informationen über Interessen, Bastelprojekte und halt Infos über den Jemanden).
Der Jemand sucht sich jetzt gezielt Firmen aus, bei denen er denkt, daß diese evtl. zur Zeit bzw. in Zukunft eine Stelle in diesem Bereich zu vergeben haben. Die Mail geht zu den Firmen und wird gelöscht oder eben auch nicht.
Und jetzt die Frage:
Handelt es sich bei dieser Mail um Spam? Werbung für sich selbst???
die Frage war ziemlich eindeutig gestellt und hätte daher weder in Stilfragen noch sonstwie Deiner Belehrung bedurft.
Was der Fragesteller wissen wollte war, ob auch nach heutigen strengen Maßstäben eine Initiativbewerbung per E-Mail zulässig ist, wenn sie standardisiert erfolgt. Die Frage war also, ob im Falle einer Bewerbung eine unverlangt zugesandte Nachricht einen unzulässigen Eingriff darstellen könnte. Ich meine: Nein, da im Zweifel immer davon auszugehen ist, dass Unternehmen an neuen qualifizierten Mitarbeitern interessiert sind.
worldwidefab hat es schon richtig erkannt. Es gibt die beschriebene
E-mail noch gar nicht. Es ist nur so, dass ich mit Jemandem der gerade
auf Arbeitssuche ist, gesprochen habe, und ihm halt geraten habe es
doch vieleicht auf diesem Wege mal zu Probieren. Der Jenige hatte allerdings bedenken dass es sich hierbei um Spam handeln könnte. Ich hab das erst mal für blödsinn gehalten was er da sagte. Als wir jedoch einen Dritten mit einbezogen haben und der auch meinte das es sich hierbei um Spam handelt, bin ich etwas unsicher geworden. Ich kann das aber immer noch nicht wirklich glauben und würde eher zu worldwidefab’s Meinung tendieren.
Giebt es denn keinen Internetrechtler unter Euch?
Danke für die Antworten.
Gruß Mathias
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