Internetcafé und Jugendschutz

Wie ist die Gesetzgebung?

Darf jedes beschränkt geschäftsfähige Kind in ein Internetcafé??
(Ich denke es versteht sich von selbst, dass ich damit meine, ob es ins Netz gehen darf und an LAN-Spiele etc. teilnehmen darf.)

Oder gibt es Beschränkungen seitens des JÖSchG bzw. GjS?

Danke im Vorraus

Nicolle

PS: wenn ich hier falsch bin, bitte sagen, dann stelle ich die Frage im Board Recht

PS: wenn ich hier falsch bin, bitte sagen, dann stelle ich die
Frage im Board Recht

Ja, stelle sie doch mal im Rechtsforum!

Levay

Hi,

könnte es sein, dass diese Frage verschoben wurde?
Vielleicht hat sich die Fragerin ja auch nur vertippt.

Sicher wird ihr außer du dennoch jemand antworten. Ich kann es leider nicht. Aber vielleicht recherchiere ich ja für sie.

bye

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Darf jedes beschränkt geschäftsfähige Kind in ein
Internetcafé??

Hallo,

hier ein Infoblatt der IHK Saarland.

http://www.saarland.ihk.de/ihk/fairplay/merkblaetter…

Die Zugangsbeschränkung richtet sich vor allem danach,
als was man das Internetcafe ansieht.

Ist es eine Gaststätte (im Sinne des GastGesetzes)? Dafür kann schon der Kühlschrank mit Bierdosen ausreichen. Dann ist der Zugang von
Jugendlichen unter 16 Jahren nur unter bestimmten Umständen
zulässig.

Ist es vielleicht sogar eine öffentliche Spielhalle?
Dann ist der Zugang für Jugendliche nicht gestattet (Jugendschutzgesetz).

Problem: „Internet-Cafe“ ist nicht gesetzlich definiert, ob
es unter eins der beiden genannten „Problemgruppen“ fällt, hängt von den konkreten Umständen, vor allem aber von der Auslegung der örtlich zuständigen Ordnungsbehörden ab. In meiner Heimatstadt kommen die gerade auf den Trichter, dass alle Internet-Cafes im „Kneipen- und Partyviertel“ Spielhallen sind, in der Umgebung der Universität jedoch nicht. Mal sehen, wie das ausgeht.

Gruß, trobi