Ich bin nicht wirklich fündig geworden.
Wie ist die Gesetzgebung?
Darf jedes beschränkt geschäftsfähige Kind in ein Internetcafé??
Oder gibt es Beschränkungen seites des JÖSchG bzw. GjS?
Danke im Vorraus
Nicolle
PS: wenn ich hier falsch bin, bitte sagen, dann stelle ich die Frage im Board Recht