Internetcafé und Jugendschutz

Ich bin nicht wirklich fündig geworden.

Wie ist die Gesetzgebung?

Darf jedes beschränkt geschäftsfähige Kind in ein Internetcafé??

Oder gibt es Beschränkungen seites des JÖSchG bzw. GjS?

Danke im Vorraus

Nicolle

PS: wenn ich hier falsch bin, bitte sagen, dann stelle ich die Frage im Board Recht

Hallo Nicolle,

vielleicht hilft dir ja diese Seite weiter.

http://www.blja.bayern.de/Aufgaben/Jugendschutz/Juge…

Schönen Tag noch.

[MOD] siehe Brett 'Allgemeine Rechtsfragen ’
Bitte dort antworten.

Gruß
Beowolf