Internetdomain in anderen Rechtsraum übertragen

Man stelle sich vor eine Domain sein eigen zu nennen, die nach deutschem Recht an jemand anderen übergeben werden müsste.
Nun liegt diese aber aktuell im deutschen Wirtschaftsraum und ist personalisiert.

Wie würde man vorgehen um die Domain zu schützen, um diese später zu verwerten?

Welche Region bietet hier ideale Möglichkeiten und wie geht man idealerweise vor?

Bitte was? Oder auch: HÄ?
Wenn die an jemand anderen übergeben werden muss, was soll da geschützt und später verwertet werden?

Geht es um das Namensrecht?

Bedeutet „nach deutschem Recht“, dass es um eine *.de-Adresse geht?
Diese unterliegt, so wie ich es verstehe, IMMER dem deutschen Recht - entweder der Inhaber oder der Admin-C muss eine deutsche Adresse angeben, die als „ladungsfähige“ Anschrift gilt.

Ich sehe hier keine Chance, eine Domain zu schützen, wenn man selbst keine schützenswerten Namensrechte an dieser hat.

Beatrix

Es hieß, dass Offshorefirmen hier dienlich seien. Und dort die Domains „gelagert“ werden.
Kennt sich damit jemand aus?

Kannst du machen. Aber nicht mit ‚de‘. Und natürlich schützt das schon gleich zweimal nicht vor denjenigen, die WIRKLICH die Namensrechte besitzen.

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