Liebe Experten,
ich will mich an die Regeln halten und formuliere daher entsprechend:
Angenommen, JEMAND
)) würde im Internet unter dem Namen LEVAY auftreten. Angenommen, dieser Jemand würde sich also bei allen möglichen Internetdiensten, Foren, Messenger usw. mit dem Nicknamen registrieren, dies schon eine ganze Weile, so dass es wirklich eine innere Verbindung gibt zwischen ihm und diesem Namen… nur mal angenommen…
Und jetzt mal angenommen, er wollte sich die Domain levay.net registrieren. Wie wäre denn das so namensrechtlich zu beurteilen? Ursprünglich wählte dieser Jemand, so sei es angenommen, den Nick, weil ein Komponist (Musicals) namens Levay von ihm geschätzt wird. Es gibt also einen Herrn Levay. Andererseits ist der Inhaber der Domain levay.de auch offenbar kein Herr Levay (was natürlich nicht heißt, dass er im Recht ist). Wie sicher oder unsicher, gefährlich oder ungefährlich könnte es für diesen hypothetischen Jemand sein, sich www.levay.net zu registrieren…?
fragt:
Levayyyyy
ist). Wie sicher oder unsicher, gefährlich oder ungefährlich
könnte es für diesen hypothetischen Jemand sein, sich
www.levay.net zu registrieren…?
Im hier http://www.heise.de/newsticker/meldung/38091 angeführten Fall geht es zwar um eine .de-domain, die Tendenz deutscher Gerichte, auch für internationale Domainnamen deutsches Recht zu reklamieren, solange die Kontrahenten Deutsche sind, dürfte sich aber auf .net extrapolieren lassen.
Gruss
Schorsch
Hallo Levay,
wenn dieser jemand nicht die Absicht hat, wirtschaftlich von dem
Namen LEVAY, an dem Rechte Dritter bestehen, zu partizipieren
(traffic wird wegen des Namens auf die Seite gelockt, was auch zu
Umsätzen führt) und somit mittelbar die Rechteinhaber beeinträchtigt,
bestehen da IMHO gar keine Bedenken. Ich selbst habe einige domains
und mich nie dafür interessiert, wer Rechte an einem etwaig
enthaltenen Namen oder Markenzeichen hat. Schliesslich bin ich eine
Privatperson.
Man registriert, nutzt die domain (oder auch nicht) und evtl. meldet
sich irgendwann mal irgendwer der Rechte an der Seite bzw. der domain
für sich reklamiert. Hat er sie, streite ich nicht und gebe sie raus,
vielleicht für ein kleines Entgelt, wenn man sich einigen kann.
Will ich nicht abgeben, muss ich mir genau anschauen, welche Rechte
er geltend macht und wie stark etwaige Recht meiner Person seien
könnten (z.B. Namensrecht in Verbindung mit reger Benutzung).
Wie gesagt, bei privaten ist das eher uninteressant. Dritte treten
dann an einen heran, wenn man Umsätze generiert, wie auch immer, denn
da weiss man dann auch, dass es was zu holen gibt…
Gruß - Jaschiii
Wie sicher oder unsicher, gefährlich oder ungefährlich
könnte es für diesen hypothetischen Jemand sein, sich
www.levay.net zu registrieren…?
klingt nach beweislastumkehr! im unten aufgeführten link steht ausdrücklich, was man allgemein nach common sense auch annehmen würde, bestätigt:
„Grundsätzlich ist derjenige zur Nutzung berechtigt, der die Domain zuerst reserviert hat. Einem Unternehmen steht die Webadresse nur ausnahmsweise zu, und zwar dann, wenn dem Unternehmen eine überragende Bekanntheit zukommt.“
von einem „levay“ habe ich mein lebtag noch nicht gehört, also gibt es keine „überragende bekanntheit“. du kannst dir also sicher sein, daß dir niemand die domain auf dem rechtswege streitig machen wird. anders sähe es bei zb. „cocacola.net“ aus. natürlich KANN es IMMER sein, daß irgendjemand gerne deine domain haben möchte. es gibt zb. auf der welt gleich mehrere softwarefirmen die so heißen wie mein nick. aber es gibt keine „überragende bekanntheit“. wenn jemand meine domain haben will, soll er mir einen preis nennen!
gruß
dataf0x