Internetgeschäft von Minderjährigen gültig?

Hallo,

mich würde mal interessieren ob ein Internetgeschäft gültig ist, wenn dies ein Minderjähriger unter einer falschen Altersangabe aufgegeben hat?

Viele Grüße
Paul

Hallo Paul,
guckele mal unter „beschränkt geschäftsfähig“. Da ist alles ganz toll erklärt.
MfG BM

Also, mir ist in der Tat passiert, dass mein minderjähriger Sohn ein Häkchen gemacht hat, und somit ein Geschäft zu Stande gekommen ist. Nach langem Hin und Her, mit Mahndrohungen usw, haben wir die Summe gezahlt (das war dann ein dummes Weihnachtsgeschenk für ihn)und den Vertrag sofort gekündigt.
Vielleicht geht es auch anders. Aber dieser Weg ist dann voller Steine.

mit Mahndrohungen usw,
haben wir die Summe gezahlt

Das war doch hoffentlich nicht bei „Kundschaft“ wie dieser: http://www.verbraucherrechtliches.de/internet-vertra… ?

mfg M.L.

Huhu!

Aber dieser Weg ist dann
voller Steine.

Aha, und wo liegen diese Steine und wie sehen sie aus?

Hallo,

vielen Dank für den Hinweis. Neben der „Beschränkten Geschäftsfähigkeit“ gibt es ja auch noch den Taschengeldparagraphen (Vorteilhafte Rechtsgeschäfte). Könnte dieser Paragraph auch bei einem Internetgeschäft zum Zuge kommen?

Viele Grüße
Paul

Hallo,

Neben der „Beschränkten
Geschäftsfähigkeit“ gibt es ja auch noch den
Taschengeldparagraphen (Vorteilhafte Rechtsgeschäfte). Könnte
dieser Paragraph auch bei einem Internetgeschäft zum Zuge
kommen?

hm, der Taschengeldparagraf (§ 110 BGB) und die Sache mit den vorteilhaften Rechtsgeschäften (erwähnt in § 107 BGB) sind doch zweierlei?

Sollte es *zufällig* um eine Abzockfalle irgendeiner „Ltd.“ aus Aldermaston gehen, kannst du dir das alles sparen. Die Forderungen sind wegen mangelhafter Preisauszeichnung nicht durchsetzbar, die Inkasso- und Anwalts- (bzw. Anwältinnen-)Schreiben nur Bluff.

Gruß

Man erhält Zahlungsaufforderungen, die dermaßen viele Verweise zu Gesetzesparagraphen haben, bei denen man tatsächlich nicht mehr weiss, ob das echt ist oder Schaumschlägerei. Um das herauszukriegen, müsste man sich an einen Gelehrten wenden, der kostet, es braucht Zeit. Natürlich hat der Geschäftspartner auch Rechtsberater, die das wahrscheinlich wieder so hindrehen, dass man lieber bezahlt, als dass man wieder zum Anwalt oder sonst wohin rennt.
Vielleicht liege ich falsch. Mir ist es allerdings so ergangen. Zum Schluss hab ich bezahlt.
Gruß

Es war ein P2P-Portal. Danke für die Liste. Die sollten alle Eltern ihrem Nachwuchs neben dem Computer hängen.

die Inkasso- und Anwalts- (bzw. Anwältinnen-)Schreiben nur Bluff.

Ja- und woher weiss man, dass es nur Bluff ist. Das ist ja die Scheiße! Es schüchtert einen dermaßen ein, dass man zum Schluss doch alles bezahlt. Man kann doch nicht gleich zur Rechtsberatung rennen, es sei denn man hat eine Rechtschutzversicherung.

Danke für die Liste.

…obwohl diese nicht mehr ganz aktuell ist, da die Trittbrettfahrer zugenommen haben. Deswegen muss man schon einen Besuch beim Anwalt oder der Verbraucherzentrale empfehlen. Und das Leergeld (nicht: Lehrgeld) müsste man nicht zahlen…

Hallo,
eine Erstberatung beim Anwalt ist auch ohne Rechtschutzversicherung bezahlbar. Und hier bei www nachzufragen kostet sogar gar nichts, nur ein wenig Mühe.
Gruß
loderunner (ianal)

Huhu!

Wenn man sich ein bisschen umschaut, kann man einen ordentlichen Cross-Cut-Shredder schon für ca. 20 Euro kriegen. Die sind für Mahnschreiben solcher Firmen bestens geeignet.

Hallo,

vielen Dank an alle für die nette Unterstützung.

Gruß
Paul