Liebe/-r Experte/-in,
Mein Mann hat 2007 versehentlich im Internet ein Abo bei einer Tattoo-Firma abgeschlossen, 2 Jahre, 96 € im Jahr. Ich hab das brav 2 Jahre lang gezahlt, wollte keinen Ärger. Habe aber gleich nach Erhalt der 1. Rechnung per E-Mail gekündigt, mit der Bitte um Kündigungsbestätigung. Die kam nie. Nach der Rechnung für´s 2. Jahr hab ich schriftlich gekündigt, wieder keine Kündigungsbestätigung. Jetzt wäre der Vertrag also ausgelaufen, jetzt bekomm ich die Rechnung für Jahr Nummer 3, die hätten Nie eine Kündigung von mir bekommen. Ich hab Ihnen meine schriftliche Kündigung vom letzten Jahr nochmal in der Anlage meiner AntwortE-Mail gesandt. Rück e-Mail: „Wir haben Ihre Kündigung für 2010 (!) erhalten“ Nun habe ich eine Mahnung bekommen. Wie soll ich jetzt auf diese Verbrecher reagieren? Hilfe!
Liebe Grüße
Eva Göllner
Hallo Eva,
verweisen Sie dem Anbieter auf die gesendeten emails. Haben sie beide noch, mit der entsprechenden Rückmeldung dasd diese eingegangen sind dann reicht es für den Nachweis aus. in ihrem schreiben können Sie dem anbieter darauf hinweisen das Sie bei einer weiteren Mahnung oder zahlungsaufforderung eine Feststellungsklage einreichen werden. Sie müssen hier keineswegs Zahlen. Akzeptiert der Empfänger emails als kündigungsschreiben ist die email als Nachweis ausreichend. Auf die Mahnung reagieren Sie bitte auf dem schriftlichen weg und vor allem konsequent.
Viele Grüße
I.Fischer
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Hallo Frau Göllner,
es ist immer etwas schwierig pauschal auf solche Themen zu antworten - da ich kein Jurist bin sind meine Einschätzungen nicht als Handlungsempfehleungen oder ähnliches zu sehen.
Nach meinem Verständnis ist es so, dass wenn Sie eine Kündigungsbestätigung erhalten haben und die Kündigungsfrist gewahrt haben der Vertrag nicht weiter läuft-daher auch keine Kosten aus dem Vertrag entstehen.
Bei solchen Geschäften bzw. „Diensten“ ist es meiner Ansicht nach ratsam mal auf den Websiten der Vebraucherzentralen zu stöbern. Hier erhält man meist super Infos und auch Empfehlungen wie man sich verhalten soll.
Ich hoffe Ihnen geholen zu haben!
Viele Grüße
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