Internethandel

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
habe im Sep. Ware im Internet bestellt.
Habe Rabattcodes abgezogen, die ich ohne weiteres erfassen konnte. Ich habe eine Bestätigung incl.
Preise per Mail erhalten! Der versender sagt aber, das ich für die Codes nicht befugt war und will Geld!
Aber ich habe doch eine Bestätigung incl. Endpreis!
Muß ich zahlen?
Danke! Danke! Danke!

Hallo,
es kommt drauf an ob die Bestätigung Die du erhalten hast die ganz normale automatisch generierte Email war oder ob Du in einem persönlichen Anschreiben die Bestellung und der Preis bestätigt worden ist.
Generell ist eine Bestellung immer eine Anfrage ob der Verkäufer zu diesem Preis gewillt ist diese auch zu liefern.
Erst mit einer persönlichen Bestellbestätigung gilt die Bestellung als angenommen und verbindlich, da es ja auch beim Versender durch Fehler und Irrtümer zu falschen Preisangaben kommen kann.
Wo hattest Du denn die Rabatt Codes her, es gibt auch welche die personen bezogen sind, z.B. zum Geburtstag etc. und wenn Du einen solchen Code verwendet hast der für jemand anderen bestimmt war dann ist das nicht in Ordnung.

Hallo - ich bin zwar absolut kein Anwalt und kann deshalb für meine Aussage keine Gewähr abgeben - aber nach den Infos denke ich, dass nicht bezahlt werden muss. Solange eine Bestätigung inkl. Endpreis-Nennung vorliegt, muss meines Erachtens der Verkäufer erst einmal nachweisen, warum zur Einlösung der Codes keine Befugnis bestanden haben soll.
Sicherheitshalber empfiehlt sich aber immer, einen Anwalt zu fragen.

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
habe im Sep. Ware im Internet bestellt.
Habe Rabattcodes abgezogen, die ich ohne weiteres erfassen
konnte.Der versender sagt aber, das ich für
die Codes nicht befugt war und will Geld!
Aber ich habe doch eine Bestätigung incl. Endpreis!
Muß ich zahlen?

Hallo,
wenn Du eine schriftliche Auftragsbestätigung incl. Preisen bekommen hast, dann sollte diese absolut verbindlich sein.
Wenn bei dem Lieferanten etwas im System nicht funktioniert, also evtl. unberechtigte Gutscheincodes freigegeben werden, das braucht den Kunden nicht zu interessieren.
Hast Du schon den Betrag lt. Auftragsbestätigung gezahlt?

Hallo,
die codes hatte ich aus dem Internet, (Rabattplattform)
Dort war nichts vermerkt, das die Codes nur die Bestimmte sind!
In der Bestätigung steht meine Anschrift, meine Bestellten Artikel, die Rabattcodes und dann der Endpreis. Erst nach Erhalt der Ware, eigentlich mit der Ware habe ich die erhöhte Rechnung erhalten!
Habe sofort reagiert und um Belegung gebeten, das ich hätte ersehen können, das die Codes nicht berechtigt waren! Wurde nicht getan. In den AGB´s ist ebenfalls nichts vermerkt! Und dann heute das Inkasso schreiben! Doppelte Summer. Obwohl ich auf JEDE Mahnung reagiert habe! Und zwischendurch immer mal wieder nachgefragt!
Na toll! und nun! Habe dem Inkasso bereits alles geschildert. Habe die Bestätigung von damals beigefügt!

ja, den Betrag der AB habe ich bereits im Okt. ausgeglichen! Das was bestätigt wurde!

Du hast also die Ware auf Rechnung erhalten und nicht wie bei den meissten Shops per Vorkasse, Nachnahme, Kreditkarte oder Paypal.
Die Ware ist also gekommen und mit Ihr eine Rechnung die einen anderen Preis aufweist als zu dem von Dir bestellten und ein Zahlungsziel von 2 Wochen oder?
Auf jeden Fall ist es schon mal schlechter Kundenservice das Du nicht vorab informiert über den anderen Preis informiert worden bist. Das ist hier an der Grenze zum unseriösen wie der Versender voregangen ist. Ich hätte an Deiner Stelle von meinem 14 Tägigen Rückgaberecht wie es im Fernabsatz Gesetzt steht gebauch gemacht und dem Shop die Sachen einfach wieder zurück geschickt mit dem Vermerk das Du vom Kauf zurück trittst.
An Deiner Stelle würde ich mit an eine Verbraucher Schutz Stelle wenden, die sind die einzigen die Dich eventuell jetzt noch aus der Mahngeschichte raushauen können.

Normaler weise „nein“
aber besser einen Anwalt fragen, vor allem wenn der Betrag hoch ist.

ja, den Betrag der AB habe ich bereits im Okt. ausgeglichen!
Das was bestätigt wurde!

Der Lieferant hat mit der AB eine rechtsverbindliches Angebot abgegeben, durch Abgabe der AB und der erfolgten Zahlung ist ein Vertrag zustande gekommen. Nun ist sicher das Problem, die Lieferung auszulösen, wenn der Anbieter auf einer Nachzahlung besteht.
Hier hilft offenbar nur, einen Rechtsbeistand einzuschalten.

Die auslieferung erfolgte per Rechnung.
Nach erhalt der Ware und Feststellung das die rechnung höher als die AB ist, habe ich sofort reagiert und mitgeteilt, das nur der AB Betrag ausgeglichen wird!
Seitdem Ärger!

Die auslieferung erfolgte per Rechnung.
Nach erhalt der Ware und Feststellung das die rechnung höher
als die AB ist, habe ich sofort reagiert und mitgeteilt, das
nur der AB Betrag ausgeglichen wird!
Seitdem Ärger!

Wieso Ärger? Denke mal, in dem Falle kann sich der Lieferant auf den Kopf stellen…

Ich bin jedoch auch kein Rechtsexperte, kann zwar gute Ratschläge geben…
Doch hier sollte alles OK sein: Ware geliefert, bezahlt gemäß AB, ich würde mich da garnicht mehr drum kümmern. Hauptsache die AB ist in Ordnung! Viele Grüße

Hallo!

Der der die Rabatte (Codes) ausgiebt, ist der jenige, der ansagt wann Sie gültig sind. Rabattcodes können auf Personen, Ereignisse,Zeiten,auch Zeitlich begrenzt, oder auch limitiert sein. Diese Vorgaben sind unbedingt einzuhalten. Zudem sollten die AGB,s (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) der Firma gelesen und beachtet werden. Dort können diesbezüglich weitere Einschränkungen gegeben sein. Ist das nur irgendwo einmal gemacht worden, schenken Sie sich den Rechtsweg. Sie werden so gut wie sicher den kürzeren ziehen.

Ist in den ABG,s hingegen nichts darüber geregelt, die Rabattscheine nicht eingeschränkt und irgendwo dran Gebunden, haben Sie das Recht, diese auch abzuziehen. In diesem Fall ist das so ähnlich wie bei einem Angebot, im Handel. Der Verkäufer gibt ein Angebot ab (Werbeprospekt, Rabatte etc) der Kunde / Käufer nimmt dann an, indem er bezahlt. Da in Ihrem Fall eine Bestätigungs Mail geschickt worden ist, wird sich daraus die Frage ableiten lassen, wer hat recht, und was muss jetzt bezahlt werden. Dies ist dann im detail evt. vom Juristen zu überprüfen. Da dies genau wie ein Rechtsstreit und/oder ein Vergleich vermutlich durch die entstehenden Kosten jeglichen Rabatt übersteigen würde… würden Sie insgesamt vermutlich kaum etwas gewinnen…außer Ärger und Frust vielleicht. Einige Firmen spielen Regelrecht falsche Spielchen damit, nur um Kunden zu locken, mit Falschen versprechungen. Auch wenn Ihnen der Preis zu niedrig wird, wollen einige auf einmal nicht mehr…Ist das ein Rechtsstreit wert? Moralisch werden Sie recht bekommen, Rechtlich noch lange nicht…Bedenken Sie Justizia ist bekanntlich blind. Recht haben und Recht kriegen sind oft zweierlei.

Die Rabattcodes waren noch gültig! Ebenfalls habe ich die AGB mehrfach gelesen und es steht nichts, aber auch gar nichts über Rabattaktionen drin! Deswegen ja auch meine Verwirrtheit

Da die Ware bereits im September von ihnen erworben wurde, ist das Rückgaberecht bereits abgelaufen. Sollten sie für die Verwendung der Rabattcoupons nicht berechtigt gewesen sein kann ihnen nur die vom Händler versendete Bestätigungsemail, welche ihnen zugesandt wurde, helfen.
Wenn ihnen der Händler in dieser E-mail nocheinmal den Endpreis so wie sie ihn akzeptiert haben zugesichert hat, müssen sie im nachhinein nicht mehr bezahlen.
Sollten sie den Händler allerdings arglistig getäuscht haben und ihn im Glaube gelassen haben, dass sie berechtigt waren diese Coupons zu benutzen ohne selbiges tatsächlich zu sein, dann müssen sie den vom Händler geforderten Betrag begleichen, da die Rückgabefrist bereits abgelaufen ist.

Ich hoffe ich konnte ihnen weiterhelfen

mfg

Hecht

Ihre Verwirrtheit kann ich sehr gut verstehen.Dann dürften Sie im Recht sein. Nur müssen Sie Ihr Recht eventuell Juristisch durchsetzen. Bedenken Sie das Risiko des Rechtsstreites. mehre hundert Euro sind dabei schnell weg, bedenken Sie dies. Wie Sie sich auch entscheiden sollten, ich wünsche Ihnen viel Glück dabei.

Die Rabattcodes waren noch gültig! Ebenfalls habe ich die AGB
mehrfach gelesen und es steht nichts, aber auch gar nichts
über Rabattaktionen drin! Deswegen ja auch meine Verwirrtheit

Hallo.

Ich hoffe die Antwort ist nicht zu spät.
Also fakt ist, dass er deine Gutschein-Codes oder sonst was nicht unter den Tisch fallen lassen kann. Wenn du aber keine Beweise hast, dann würde ich raten die Ware wieder zurück zu senden und bei einem anderen Unternehmen die Ware zu erwerben. Alternativ kannst du dir einen Anwalt zu Rate ziehen. Oder biete dem Händler an die Codes noch einmal nach zu reichen.

Für die Zukunft würde ich auf jeden Fall sagen…anderen Händler suchen.

:wink:

Mfg

Hallo enneponno,

wenn du die mail-Bestätigung hast, solltest Du
m.M. nach auch nur den dort ausgewiesenen Betrag bezahlen müssen.

  • es sei denn, der damit zustande gekommene rechtswirksame Kaufvertrag verstößt gegen „die guten Sitten“ .
    Beispiel: ein Artikel mit VK-Preis 500,Euro kostet nach Abzug der Rabatte nur noch z.B. 2Euro.
    Dann kann man von einem Fehler im System des I-Shops ausgehen. Normal hat jeder Shop in seinen AGB´s hierüber einen Passus; lese mal bitte dort.-

Hat ein normaler Laden die Preise falsch ausgedruckt, hat der Kunde das Recht, den Artikel für diesen falschen Preis zu kaufen.
Dieses sollte m.M. nach auch für E-Shops gelten, es sei denn siehe oben…

Ich hoffe, Dir hiermit ein bißchen geholfen zu haben.
Leider konnte ich mich erst jetzt melden, da mein PC lange Zeit ausgefallen war.

Lieber Gruß