Internethandel: höhere Versandkosten, Rücktritt?

Hallo,

Kunde K kauft bei Händler H über eine Auktionsplattform im Internet einen gebrauchten Gegenstand.

K überweist sofort.

Nach drei Tagen erklärt H, dass er sich bei der Berechnung der Versandkosten vertan habe, sie würden höher ausfallen (20% des Warenwertes; mag wohl wahr sein, da H sonst andere Dinge vertreibt und sich evtl. entsprechend nicht auskennt).

H bittet K um Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn K die zusätzlichen Versandkosten nicht bezahlen möchte.
H verspricht, in dem Fall die überwiesene Summe sofort wieder zurückzuerstatten.

Frage: Kann es sich H so leicht machen? Hat K ein Recht auf Erfüllung des Vertrages? Kann K darauf bestehen, dass er die Ware zu vorab angegebenen Lieferkosten bekommt?

Grüße, und herzlichen Dank!

formica

Hallo,

Kunde K kauft bei Händler H über eine Auktionsplattform im
Internet einen gebrauchten Gegenstand.

K überweist sofort.

Frage: Kann es sich H so leicht machen? Hat K ein Recht auf
Erfüllung des Vertrages? Kann K darauf bestehen, dass er die
Ware zu vorab angegebenen Lieferkosten bekommt?

Grüße, und herzlichen Dank!

formica

Hi

Im Internet hat K ein Recht auf Erfüllung der Vertrages, Irrtümer müssen dem gewerblichen Verkäufer im Voraus auffallen nicht hinterher.

Ich persönlich finde diesen Rechtsgrundsatz allerdings ziemlich unfair, der Käufer ist durch ein nicht auf die Internetgegebenheiten angepasstes Verbraucherrecht juristisch nämlich ganz klar im Vorteil, er hat das 30 tägige Rücktrittsrecht auf seiner Seite, außer bei echten Auktionen und könnte, wenn ihm das Angebot im Nachhinein zu teuer erschiene, einfach vom Kaufvertrag zurücktreten, während der seriöse Händler hier keinerlei Spielraum hat.
Er kann nachher nur noch verzögern und hinhalten und hoffen der Gegenüber steigt dadurch aus dem Vertrag aus, wenn er es mit einem „raffgierigen“ Käufer, der sich auf diesen Irrtum nicht einlassen will, zu tun hat.
Bei eBAY sorgt dies aber automatisch für eine Verwarnung und ist in jedem Fall arbeitsaufwendig.
Ich sperre solche Kunden sofort und bewerte nicht.

Gottseidank sind die meisten Käufer aber nicht so gierig und man einigt sich bei den zusätzlichen Kosten „in der Mitte“.

Ciao
Wolfgang

Hallo!

Ich wüsste nicht was das mit Verbraucherrecht zu tun haben soll. Pacta sunt servanda - den Grundsatz gab es schon im römischen Recht und ohne diesen Grundsatz würde das Privatrechtssystem nicht funktionieren.

Im Übrigen kann es durchaus sein, dass der Verkäufer hier vielleicht einmal zufällig einen Fehler macht. Ich traue mich aber wetten, dass das in gar nicht so wenigen Fällen auch systematisch gemacht wird, um höhere Meistbote zu erzielen mit der Kalkulation, dass ohnehin viele Käufer dann den höheren Preis zahlen, weil sie glauben dass sie das müssen (dass das dann auch wettbewerbsrechtswidrig ist, ist eine weitere Sache).

Ich persönlich wäre bei einem Privatverkäufer, der gelegentlich mal etwas verkauft und sich vielleicht wirklich vertan hat im Normalfall kompromissbereit, bei einem Unternehmer aber sicher nicht.

Gruß
Tom

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Wenn Zwei sich streiten freut sich der Anwalt

Hallo!

Ich persönlich wäre bei einem Privatverkäufer, der
gelegentlich mal etwas verkauft und sich vielleicht wirklich
vertan hat im Normalfall kompromissbereit, bei einem
Unternehmer aber sicher nicht.

Gruß
Tom

Wie ich bereits schrieb, Recht ist was durch die Auktion ausgehandelt wurde.

Powersellern aber zunächst mal grundsätzlich „böse Absichten“ zu unterstellen macht eCommerce so unerträglich und trägt zu dem hohen Frustpotential in diesem Business bei.
Aber Anwälte freuen sich immer, wenn Zwei sich streiten, und die wollen schließlich auch nur feudal leben.

Ciao
Wolfgang

Hallo!

Powersellern aber zunächst mal grundsätzlich „böse Absichten“
zu unterstellen macht eCommerce so unerträglich und trägt zu
dem hohen Frustpotential in diesem Business bei.

Erstens hab ich das nicht, du solltest zunächst besser lesen bevor du was schreibst und zweitens: Dann sollen derartige sog. Powerseller ihr Geschäft bleiben lassen, weil sie sowieso schlechte Geschäftsleute sind. Es ist halt auch nicht jeder dazu geeignet, der sich einbildet, dass er es ist.

Ein seriöser Geschäftsmann, der mehrere hundert Internet Auktionen durchführt, würde, wenn er da einmal versehentlich zu niedrige Versandkosten angibt, nicht seine Kunden dadurch verärgern, indem er versucht, von ihnen (vertragswidrig) höhere Versandkosten zu kassieren. Das ist also in seinem eigenen Interesse und einmal zu niedrige Versandkosten steckt ein solcher Powerseller auch weg. Wenn ich Powerseller wäre, käme ich nicht im Traum auf die Idee, von einem Kunden einfach so mal höhere Kosten zu verlangen, weil ich selbst einen Fehler gemacht habe.

Ein wirtschaftliches Problem kann das jedenfalls nur für so einen Powerseller darstellen, der von vornherein damit kalkuliert. Dann ist es aber kein Versehen mehr.

Gruß
Tom

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