Internetkäufe Minderjähriger

Hallo,

wenn ein Minderjähriger im Internet etwas kauft, was er noch gar nicht bezahlen kann, wie ist es mit den Folgen, wenn z.B. eine Mahnung ins Haus flattert?

gruß Niko

Auch hallo

wenn ein Minderjähriger im Internet etwas kauft, was er noch
gar nicht bezahlen kann, wie ist es mit den Folgen, wenn z.B.
eine Mahnung ins Haus flattert?

Das kommt auch auf das Alter des Kindes und ob der Vertrag durch Erziehungsberechtigte für wirksam erklärt wurde, vgl. mit http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4hi…
Oder geht es um „den Klick zuviel“, der einen Vertragsabschluss impliziert ?

mfg M.L.

Schwebend unwirksamer Kaufvertrag, Erziehungsberechtigter muss dem Kauf gegenüber dem Verkäufer einfach nur widersprechen. Wurden Produkte bereits versandt, muss das natürlich sofort wieder zurückgeschickt werden. Bei immateriellen Gütern (z.B. Online-Spiele) genügt wie gesagt der einfache Widerspruch an den Händler.