Internetkauf Rückgaberecht

Hallo, was sagt ihr zu folgendem Szenario:

Ein Internetkäufer erwirbt ein Kleidungsstück. Lt. Verkäufer AGB beginnt die Rückgabefrist (14 tage) mit dem Erhalt der Ware zu laufen. Das Kleidungsstück kommt an, wird gesehen und für nicht gut befunden.

Der Käufer wendet sich wenige tage nach Erhalt der Ware per Mail an den Verkäufer mit der Bitte um genaue Rücksendeanweisungen (Adresse und ggf. RMA Nummer). Der Verkäufer antwortet per Mail, man müsse sich dazu an eine bestimmte Telefon-Nummer wenden. Der Käufer probiert es einige Male, besetzt oder Mailbox, Rückrufbitte wird ignoriert, sendet weitere Mails, bekommt aber keine Antwort. Schließlich hat er die Faxen dicke und schickt das Paket nach 3 Wochen einfach ohne RMA Nummer an die Versandadresse zurück.

Der Verkäufer verweigert die Rücknahme mit der Begründung, in seinen AGBs stünde, man müsse das Paket, damit ein wirksamer Widerruf zu Stande käme, einfach nur zurücksenden, und fertig aus, und da die gesetzliche Frist dafür abgelaufen sei, sei er zur Rücknahme nicht mehr verpflichtet.

Hat er recht? Schlißlich hat er selbst und nachvollziehbar ein bestimmtes Prozedere für die Rücknahme verlangt, und damit den Terminverzug selber verursacht.

Wer weiss was?

Armin.

Hallo!

Zunächst ist schon einmal fraglich, ob die Widerrufsfrist überhaupt zwei Wochen beträgt, denn bei solchen Geschäften beträgt sie in aller Regel einen Monat - und zwar nicht nach Erhalt der Ware, sondern nach Erhalt einer Widerrufsbelehrung in Textform.

Hinzu kommt, dass nach Deiner Schilderung der Widerruf einige Tage nach Erhalt der Ware erklärt worden ist. Diese Erklärung ist auch angekommen, wenn der Verkäufer darauf reagiert. Somit hat der Käufer alles richtig gemacht und Anspruch auf sein Geld.