Ein Käufer möchte eine im Internet gekaufte Ware (Preis: 120 Euro) innerhalb der 14 Tage Frist zurückgeben. Die Ware wurde von einem Paketdienst an seiner Haustüre abgeliefert. Auf dem vom Verkäufer auf Anfrage zugesendeten Rücksendeanweisungen steht, dass der Käufer die Ware entweder beim nächstgelegenen Stützpunkt des Paketdienstes kostenfrei abgeben, oder eine Abholung bei ebendiesem Paketdienst „auf eigene Kosten“ veranlassen kann.
Ist das rechtens, oder muss der Verkäufer die Rücksendekosten ab Haustüre des Käufers übernehmen?
Kurzfassung:
Wenn ein Artikel so ist wie beschrieben (also nicht mangelhaft) können dem Verbraucher gem. §357 II 2 BGB die Rücksendekosten auferlegt werden sofern der Artikel weniger als 40€ kostet oder der Artikel noch nicht bezahlt wurde.
Ist der Artikel jedoch mangelhaft, hat der Verkäufer regelmäßig die Rücksendekosten zu tragen.
Ist das rechtens, oder muss der Verkäufer die Rücksendekosten
ab Haustüre des Käufers übernehmen?
Da das Abholen eines Paketes an der Haustür in der Regel eine Zusatzleistung ist, muss diese der Verkäufer nicht übernehmen. Mit der Zusendung eines kostenlosen Retourenaufklebers hat der Verkäufer hier seine Pflicht erfüllt.