mein Sohn, 12 Jahre, hat von meinem Rechner aus im Internet zwei gleiche digitale Produkte bestellt und bezahlt im Wert von jeweils 100 eur, also Gesamtsumme 200 eur.
Die paypalzahlung war möglich, da meine Passwörter im Autofill-Modus waren und er sich so einfach nur durchklicken und auf Bezahlung gehen konnte.
Der Kauf wurde ohne meines Wissens und auch ohne meiner Erlaubnis getätigt. Diese zwei gleichen digitalen Produkte sind Upgrades eines minecraft-Computerspiels, es ist kein Abo, sondern die Lifetime Variante. Mein Sohn hatte zweimal das gleiche Produkt bestellt und bezahlt, weil wohl bei der ersten Bestellung der Authentifizierungscode nicht funktionierte. Status Quo ist, dass er eines der Produkte direkt aktiviert hatte und damit gespielt hatte.
Ich habe nun erstmal bei Paypal beide Zahlungen als Problem gemeldet. Die Firma, die das Produkt vertreibt, habe ich 2x angerufen und eine Email geschrieben, keine Reaktion bis dato.
Was empfehlen Sie mir bzw. wie stehen meine Chance das Geld zurück zu bekommen? Vielen Dank vorab.
Mit freundlichen Grüßen
Nina L.
"O2 teilte meiner Mandantin stattdessen mit, dass sie alles, was auf ihrer Handyrechnung steht, auch bezahlen müsse. Vor allem muss sie sich die Käufe ihrer Kinder zurechnen lassen und bezahlen. Das ist rechtlich falsch, denn durch die fehlende Genehmigung besteht kein Vertrag mit Google c/o net-m (Net Mobile AG), so dass auch keine Forderungen in Rechnung gestellt werden dürfen.
Es darf nicht sein, dass das gesetzlich garantierte Genehmigungsrecht von einer bestimmten Zahlungsmethode abhängig gemacht wird. Hätte es sich um einen Kauf in einem Ladengeschäft gehandelt, so hätte meine Mandantin als Mutter einen Kauf ihrer Söhne ohne weiteres rückgängig machen können. Sie hätte hierzu lediglich zum Verkäufer gehen, und darauf hinweisen müssen, dass sie den Kauf ihres minderjährigen Sohnes nicht genehmige. In diesem Moment wäre der Verkäufer dazu verpflichtet gewesen, den Kaufpreis zurück zu zahlen."
Die Nichtigkeit eines Vertrages führt allerdings nicht dazu, dass man keinen Schadensersatz leisten muss. Mal so ganz allgemein. Du kannst dem Vertrag widersprechen, dann wird er ggf. rückabwickelt. Für das bereits durchgespielte Produkt müsstest du dann zahlen.
Des weiteren muss auch erst mal der Beweis geführt werden, das wirklich der Sohn eingekauft hat. Hier bist du in der Beweispflicht.
Es gibt mittlerweile auch Urteile bei denen die Eltern doch zahlen mussten: (Az. 32 C 2689/09-48) Das Gericht hat einen eBay-Kontoinhaber zur Zahlung von 400 Euro für ein Mobiltelefon verurteilt, das der 16-jährige Sohn ohne Einwilligung des Vaters unter dessen Account ersteigert hatte. Dem Gericht zufolge haftet der Inhaber eines Kontos bei eBay grundsätzlich für dessen Benutzung durch Unberechtigte. Dies gelte auch bei minderjährigen Familienangehörigen.