Internetkauf und Zollinhaltserklaerung

Ich befinde mich derzeit auf einer laengeren privaten Reise und habe dabei jedoch ein sehr ansprechendes Angebot fuer einen Outdoorartikel aus China erhalten. Ein Probeexemplar habe ich mir bereits liefern lassen und ich bin sehr zufrieden. Ich habe bereits in der Vergangenheit gewerblich mit Waren ueber das Internet gehandelt, dies jedoch nur EU-intern. Das Gewerbe habe ich aufgrund des laengeren Auslandsaufenthaltes abgemeldet. Jetzt stellen sich mir einige Fragen zum weiteren Vorgehen:

(1) kann ich mir nach entsprechender Zollanmeldung als Privatperson beispielsweise 20x den selben Artikel an meine Heimatadresse liefern lassen um diese dann spaeter zu veraeussern? Eine entsprechende Vollmacht zur Entgegennahme von Lieferungen habe ich bereits hinterlassen.

(2) Die Lieferung wuerder per Luftpost stattfinden. Wie mache ich dem Haendler klar, dass eine Zollinhaltserklaerung auf das Paket muss? Gibt es Vordrucke? Es handelt sich um einen kleinen chinesischen Haendler, der vor allem mit geringen Stueckzahlen und weniger international handelt. Muss neben der Zollinhaltserklaerung die Rechnung ebenfalls auf der Aussenseite des Paketes befestigt sein? Was passiert, wenn diese Angaben fehlerhaft sind oder gar ganz fehlen?

(3) Gibt es allgemeine Informationen, fuer welche Artikel eine Ursprungserklaerung erforderlich ist, oder haengt dieses immer vom Spezialfall ab? Ist dies evtl. unter den „Massnahmen“ im Taric System zu finden?

(4) und jetzt noch eine allgemeine Frage, die an sich wahrscheinlich einen eigenen Thread erfordert. Sollte durch diesen Artikel jemand zu Schaden kommen, wie ist die Beweislast? Muss mir als Importeur (der ja anstelle des Herstellers tritt) der Fehler der Ware nachgewiesen werden, oder bin ich fuer jegliche Fehler (falsche Handhabung, Herstellungsfehler etc.) verantwortlich?

Vielen Dank schon im Voraus.

Gruesse aus dem gar nicht so warmen Australien :smile:

Hallo,

in China gibt es Firmen, die die Sendungen ins Ausland vollständig abwickeln. Besonders in Handelszentralen wie z.B. Yiwu gibt es diese Büros. Sie sammeln die bestellte Ware von mehreren Lieferfirmen ein und machen daraus eine Sendung und kümmern sich um die gesamte Abwicklung.

Hilfreich ist es, wenn man etwas chinesisch kann - ansonsten muss man mit Babyenglisch kommunizieren.

Wo sitzt denn dein Lieferant?

Guß
PW

Hallo!

(1) kann ich mir nach entsprechender Zollanmeldung als
Privatperson beispielsweise 20x den selben Artikel an meine
Heimatadresse liefern lassen um diese dann spaeter zu
veraeussern?

= gewerblich!

Gruß
Falke

Klar ist das weiterverkaufen dann gewerblich, aber kann ich als Privatperson jetzt erstmal 20x den selben Artikel kaufen. Wenn ich ihn dann weiterverkaufe (und dies als Gewerbe taetige) verliert der Staat doch nix. Das einzige was sich aendert ist, dass ich den Einkauf als Privatperson nicht als Vorsteuer geltend machen kann, oder? Von daher doch kein Problem, insofern ich zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs wieder als Gewerbe angemeldet bin!?

Der Haendler sitzt in Yongkang (Jinhua) und hat mir den Verandt per EMS angeboten. Ich bin mir halt nicht sicher, ob die Zollinhaltserklaerung ordnungsgemeass angebracht wird. Von daher stellt sich mir die Frage, wie ich das sinnvoll organisieren kann. Es handelt sich eben auch vorerst um eine geringe Menge (ca. 1000$) sodass sich das Einschalten einer weiteren Firma zur Versandtabwicklung wohl kaum lohnen wuerde, da diese ja sicherlich auch ihren Teil vom Kuchen abhaben wollen.

Yongkang ist ja in der direkten Nachbarschaft der Stadt Yiwu, die ich in meiner Antwort schon erwähnt habe. Da sitzen viele Profis, weil Yiwu ein riesiger Großmarkt ist, wo Leute aus allen Ländern ihre Waren ordern.

EMS macht dieses Geschäft jeden Tag, daneben gibt es die internationalen Firmen wie Fedex, DHL etc. Da würde ich mir keine Sorgen machen. Wenn da etwas fehlen sollte, sagen sie es schon. Dein Partner müsste ein Ursprungszeugnis besorgen. Das ist ein wenig mühsam, weil er zu einem Amt gehen muss und es kostet Gebühren. Wenn ich nicht irre, so um die 1000 RMB, also gute 100 Euro.

Wenn dieses Papier fehlt, bleibt die Ware im Zoll liegen und es gibt Probleme.

Viel Glück
PW

Hallo!

Sehe darin kein Problem. Mir fällt kein Grund ein, warum du als Privatperson nicht 20x den gleichen Artikel kaufen solltest. Mal abgesehen von den Ersparnissen die du hättest, diese auf einmal zu kaufen, deine Investitionen gegenüber deinen Gewinnen aufzurechnen etc.

Gruß
Falke

Vielen Dank fuer eure Hilfe!

Von dem Ursprungserzeugnis habe ich halt auch schon einiges gelesen, jedoch nirgendswo Angaben gefunden, wann genau dieses erforderlich ist. Primaer habe ich das im Zusammenhang mit Textilien und evtl. Elektronik gelesen, was jedoch bei mir nicht zutreffend ist. Oder muss das wirklich JEDER groesseren Sendung beiliegen?

jedoch nirgendswo Angaben gefunden, wann genau dieses
erforderlich ist.

Hi,
was genau ist denn ein Outdoorartikel aus China? Gurgel doch mal beim Zoll.

Gruß
PW

Grundsätzlich:

20 mal den gleichen Artikel ist gewerblich. Es sei den du kaufst dir 20 mal einen Teller Reis zum eigenen Verzehr.

Infos zum Zoll bekommst du am besten beim Zoll direkt. Keine Angst die helfen dir weiter.

Die notwendigen Erklärungen stellt dein Händler in den Frachtpapieren aus, sonst nimmt es das Transportunternehmen erst gar nicht an.

Als Importeuer gehst du immer in die Haftung!!!Falls durch ein Produkt jemand zu Schaden kommt bist du im A… Und das mit Recht.

Ich warne noch mal davor es im China Handel mit Tricks zu versuchen.
Wenn es schiefgeht habt ihr einen dicken schwarzen Strich an der Backe, auf den jeder schaut.

viel Glück in deinen Geschäften
祝你在新的業務

coolbay