wenn ein Selbständiger, der von seiner eigenen Wohnung aus arbeitet, seine Internetkosten steuerlich geltend machen will, was verlangt das Finanznamt denn da als Nachweis?
Bei Telefon gibt es ja diverse Regelungen (30% Pauschal, Einzelverbindungsnachweis), für eine Flatrate sind exakte
Nachweise über private und geschäftliche Nutzung ja aber
nur schwerlich zu erbringen…
hier ist der Steuerpflichtige relativ frei, er kann einen sachgerechten und plausiblen Maßstab wählen. Wenn ers nicht tut, muss er sich gefallen lassen, was dem veranlagenden Beamten dazu einfällt, ohne dass er im Nachhinein große Ausweichmöglichkeiten hätte.
Hallo,
Achtung, seitdem für Internetanschluss auch GEZ-Gebühren anfallen, würde ich keinen geschäftlichen Internetanschluss bei geschäftlicher Tätigkeit in „Privaträumen“ mehr empfehlen.
Beatrix
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Achtung, seitdem für Internetanschluss auch GEZ-Gebühren
anfallen, würde ich keinen geschäftlichen Internetanschluss
bei geschäftlicher Tätigkeit in „Privaträumen“ mehr empfehlen.
Du meinst ein geschäftlicher Internet Anschluß muß nicht bei der
GEZ angemeldet werden, wenn ich ihn nicht von den Steuern absetze.
Hallo, ich denke er meint, du hast zuhause einen privaten Internetanschluß, wo du deine Informatinen fürs Geschäft herbekommst, soll dass FA nicht interessieren. Damit würde dein Internetanschluß nicht GEZ-pflichtig werden. Solange du nicht nur die eigene Wohnung als Arbeitsort hast, lässt sich das machen, zB. über öffentliche kostenneutrale Zugänge bei Bibliotheken oder so (die du dann sicher nutzen würdest, damit du mit der heimischen Leitung nicht in Konflikt gerätst). Aber wenn du nur Zuhause arbeitest, ist es ziemlich unglaubwürdig.
Allerdings musst du dann sowieso dein Büro bei der GEZ anmelden, da du dort sicher auch noch andere Rundfunkgeräte hast (Autoradio, normales Radio im Arbeitszimmer etc.)
Wenn das das größte Problem ist…
Für deine Frage half es nur nicht weiter.
Gruß Susanne
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Ein guter Bekannter von mir (programmiert bei seinem Nebengewerbe viel für’s www, telefoniert wenig dafür) hat bisher 50% der Grundgebühr auf’s Gewerbe angerechnet; die Telefongebühren nicht.
Er hielt das für realistisch und begründbar. Das FA hat sich nie gegenteilig geäußert.
Seit er Flatrate hat, gibt es sozusagen fast nur noch Grundgebühr. Die Verteilung Gewerbe/privat wird beibehalten.