Internetnutzung durch Freiberufler

Liebes Forum,

ich habe folgende Frage:

Ein Freiberufler arbeitet zuhause und nutzt seinen Internetzugang überwiegend beruflich. Die Kosten werden zunächst einmal privat verauslagt; der betriebliche Anteil soll am Jahresende gebucht werden. Der Internetzugang läuft über t-online mit einer T-DSL-Flatrate.

Sofern der Freiberufler keine detaillierte Aufzeichnungen über die berufliche Internetnutzung führt (d.h. ohne Nachweis, wann welche Seite aufgerufen wurde): kann auch er den Pauschbetrag in Höhe von 20 EURO des R 33 Absatz 5 LStR 2002 ohne weiteren Nachweis ansetzen?

Wer weiß Rat für mich?

Georg Martin

Hi!

Ja die Beträge gelten sowohl für Werbungskosten als auch
für Betriebsausgaben.

Gruß
Volker

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