Liebes Forum,
ich habe folgende Frage:
Ein Freiberufler arbeitet zuhause und nutzt seinen Internetzugang überwiegend beruflich. Die Kosten werden zunächst einmal privat verauslagt; der betriebliche Anteil soll am Jahresende gebucht werden. Der Internetzugang läuft über t-online mit einer T-DSL-Flatrate.
Sofern der Freiberufler keine detaillierte Aufzeichnungen über die berufliche Internetnutzung führt (d.h. ohne Nachweis, wann welche Seite aufgerufen wurde): kann auch er den Pauschbetrag in Höhe von 20 EURO des R 33 Absatz 5 LStR 2002 ohne weiteren Nachweis ansetzen?
Wer weiß Rat für mich?
Georg Martin