Internetnutzung in WG - rechtl. Absicherung

Hallo,

angeregt durch den unteren Beitrag zum Thema Filesharing und Abmahnung kam mir gerade eine Frage:
Angenommen in einer WG existiert ein Internetvertrag. Dieser Vertrag läuft auf einen der Mitbewohner (gemeinsamer Vertrag war nicht möglich), alle drei Mitbewohner nutzen per W-Lan Internet. Gibt es für den Vertragsinhaber eine Möglichkeit, sich rechtlich abzusichern, sollte einer der Mitbewohner auf die Idee kommen, Filme/Musik/sonstigen geschützten Inhalt runter zu laden und sich dabei erwischen zu lassen? Die Abmahnung träfe ja meines Wissens erstmal ausschließlich den Vertragsinhaber? In einem mir bekannten Fall hörte ich, dass dieser letztlich auch zahlen musste, da der eigentliche Verursacher sich zur „Tat“ nicht bekannte.

Und als kleine Nebenfrage, für die ich im Technik-Brett nicht extra ein eigenes Thema aufmachen mag: Kennt hier neben der rechtlichen Absicherung zufällig jemand auch technische Möglichkeiten, um nachvollziehbar zu machen, wer welchen Content runter geladen hat?

Ich bin gespannt auf Antworten! Viele Grüße,
Inka

Auch hallo

Gibt es für den Vertragsinhaber eine Möglichkeit,
sich rechtlich abzusichern, sollte einer der Mitbewohner auf
die Idee kommen, Filme/Musik/sonstigen geschützten Inhalt
runter zu laden und sich dabei erwischen zu lassen?

Formell gesehen wird nur das Anbieten urh. gesch. Inhalte gemahnt.
Was die Verteidigung angeht: http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/lg-koln-…

mfg M.L.

servus

kann dir leider keine juristische Antwort geben, nur eine ERfahrung

In einem mir bekannten Fall vor ca 2Jahren lud der Untermieter 100 Lieder illegal aus dem Netz. Das flog auf und die Mahnschreiben prasselten täglich ein. a’ ~400Euro

Der Hauptmieter wurde von seinem Anwalt DRINGEND aufgefordert, ein Eingeständnis vom Untermieter einzuholen, egal mit welchen Tricks

Das klappte auch irgendwie. Dre Untermieter ist mittlerweile bei 30.000Euro Schadensersatz mit Inkassogebühr angekommen, wovon es lt Anwalt auch kein Entrinnen gibt

Der Hauptmieter hatte riesiges Glück mit dem zufällig geglückten Nachweis

Gruss

Hi!

Danke für die schnelle Antwort.

Formell gesehen wird nur das Anbieten urh. gesch. Inhalte
gemahnt.

Das stimmt zwar, aber es gibt ja Filesharing-Programme, wo man beim Download automatisch auch anbietet. Falls jemand so etwas nutzt, kriegt er schneller ne Abmahnung, als ihm lieb ist. Bzw. in dem Fall der Anschlussinhaber.

Was die Verteidigung angeht:
http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/lg-koln-…

Vielen Dank, der Link ist wirklich extrem informativ. Trotzdem eine Frage, speziell zu der Aussage, der Anschlussinhaber könne sich verteigen, indem er
a) nachweise, dass er zum fraglichen Zeitpunkt selber nicht am eigenen PC gewesen sein kann
b) entsprechende Vorkehrungen getroffen habe, dass andere keinen Zugriff auf seinen PC haben und sich in ausreichendem Maß versichert habe, dass diese keine Filesharing-Dienste nutzen/nutzen können

In WGs trifft man da ja auf eine spezielle Situation, da alle mit privatem PC ins Netz gehen und der Anschlussinhaber ja grundsätzlich kein Recht (und auch keine Veranlassung) hat, einfach den privaten PC eines Mitbewohners auf entsprechende Inhalte zu kontrollieren.
Hast du/hat jemand da von entsprechenden Fällen und dem Ausgang gehört? Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass das so selten ist?

Und immer noch interessiert mich brennend, ob sich jemand vorstellen kann, dass ein angefertigter Schriebs à la "Hiermit verpflichte ich, *Mitbewohner XY*, mich, keine rechtlich geschützten Inhalte anzubieten, ect. pp. - Unterschrift Anschlussinhaber, Unterschrift Mitbewohner.

Und - weil ich bislang noch nie einen Rechtsanwalt konsultieren musste - kann man eine Größenordnung angeben, mit der ich grundsätzlich für einen entsprechenden Rechercheauftrag rechnen müsste, so ich eine konkrete Rechtsberatung in Anspruch nehmen wollte?

mfg M.L.

Danke und lieben Gruß,
Inka

Oh Mann, ich mag’s mir gar nicht ausmalen… Leider werden nicht alle Untermieter entsprechend leicht zu überrumpeln sein. Und gemeiner Weise steckt man als Anschlussinhaber dann echt voll drin - wie gemein!

Wobei ich eigentlich immer davon ausging, dass man dem Anschlussinhaber beweisen müsse, dass er die Tat begangen habe - und nicht der Anschlussinhaber, dass er es nicht war. Wenn grundsätzlich auch andere Personen Zugriff haben, gilt dann nicht in dubio pro reo? So wäre zumindest mein Verständnis dieses Rechtsgrundsatzes…

Grüße,
Inka

Wobei ich eigentlich immer davon ausging, dass man dem
Anschlussinhaber beweisen müsse, dass er die Tat begangen habe

Das Problem ist, dass viele Gerichte die Angaben der Ermittlungsfirmen (geloggte IP, Zeitstempel, Hashwert,…) als glaubhaft(er) einschätzen als die Vorträge der Abgemahnten. Und „natürlich“ ermittelt die Software der Firma einwandfrei…

Wenn grundsätzlich auch andere Personen Zugriff haben,

Und von WEM haben diese den Zugang ?

mfg M.L.

Und von WEM haben diese den Zugang ?

Schon klar. Weißt du zufällig, ob es irgendwo einen Paragraphen gibt, der besagt, dass der Anschlussinhaber für sämtliche von seinem Anschluss verübten Taten auch haftbar ist? (Oder wo man nach so etwas suchen müsste). Das wäre ja die Voraussetzung dafür, das so zu beurteilen. Autobesitzer können sich ja auch darauf berufen, nicht der Fahrer gewesen zu sein. Und wenn der nicht ermittelbar ist, dann…tja.
Und falls das Gesetz dazu keine aussage trifft - wie ist eine solche Grausituation dann gewöhnlich zu beurteilen?

Sorry für die vielen Fragen, aber für Laien ist Recht in konkreten Situationen oft ein Buch mit sieben Siegeln, welches zu öffnen aber zuweilen ganz interessant ist :smile:

mfg M.L.

Gruß, Inka

ob es irgendwo einen
Paragraphen gibt, der besagt, dass der Anschlussinhaber für
sämtliche von seinem Anschluss verübten Taten auch haftbar
ist?

Diese Ansicht ergibt sich aus der Rechtsprechung, vor allem aus der Sicht der Rechteinhaber. Allerdings gibt es hier das BGH-Urteil „Sommer unseres Lebens“, das hier schon differenziert (Anschein, das der Anschlussinhaber auch Täter war, aber nicht ultimativ beweisbar).

welches zu öffnen aber zuweilen ganz interessant ist :smile:

Laien lassen sich gerne mal ein X für ein U vormachen: http://petringlegal.blogspot.de/2011/08/wir-basteln-…

mfg M.L.