Hallo,
angeregt durch den unteren Beitrag zum Thema Filesharing und Abmahnung kam mir gerade eine Frage:
Angenommen in einer WG existiert ein Internetvertrag. Dieser Vertrag läuft auf einen der Mitbewohner (gemeinsamer Vertrag war nicht möglich), alle drei Mitbewohner nutzen per W-Lan Internet. Gibt es für den Vertragsinhaber eine Möglichkeit, sich rechtlich abzusichern, sollte einer der Mitbewohner auf die Idee kommen, Filme/Musik/sonstigen geschützten Inhalt runter zu laden und sich dabei erwischen zu lassen? Die Abmahnung träfe ja meines Wissens erstmal ausschließlich den Vertragsinhaber? In einem mir bekannten Fall hörte ich, dass dieser letztlich auch zahlen musste, da der eigentliche Verursacher sich zur „Tat“ nicht bekannte.
Und als kleine Nebenfrage, für die ich im Technik-Brett nicht extra ein eigenes Thema aufmachen mag: Kennt hier neben der rechtlichen Absicherung zufällig jemand auch technische Möglichkeiten, um nachvollziehbar zu machen, wer welchen Content runter geladen hat?
Ich bin gespannt auf Antworten! Viele Grüße,
Inka
