Internetportal samt Mitglieder verkaufen?

Hallo!

Angenommen Herr A betreibt eine Internetplattform auf der er ausschließlich kostenlos Downloads anbietet. Inzwischen haben sich mehrere hundert Nutzer registiert. In den vereinbarten AGBs hieß es, dass deren Daten nicht an Dritte weiter gegeben werden und nur für interne Zwecke genutzt werden.
Nun möchte Herr A seine Internetplattform verkaufen, einen Käufer hat er gefunden. Was darf mit den registrierten Mitgliedern geschehen, ohne gegen die AGBs zu verstoßen:

A) Herr A darf die Seite samt Mitglieder-Datenstamm verkaufen.

B) Herr A schreibt den Mitgliedern eine E-Mail mit der Bekundung, dass die Seite in 14 Tagen den Besitzer wechselt, das Mitglied hat 14 Tage Zeit, sich von der Datenbank löschen zu lassen.

C) Herr A bleibt nichts anders übrig, als vor Verkauf der Seite die Mitglieder-Datenbank zu löschen.

D) Herr A kann dem Käufer die Seite unter der Bedingung verkaufen, dass er die Mitglieder-Daten nicht an Dritte weiter gibt und nur für interne Zwecke benutzt. Eine kurze Info-Mail an die Mitglieder, dass der Betreiber wechselt reicht.

Vielen Dank!

Rückfrage
Hallo,

die Benutzer haben die Verträge mit dem Portal geschlossen.

War der Betreiber des Portals laut Impressum eine juristische Person (GmbH, GbR, …)? Dann ist das schon mal ganz Eindeutig: Der Vertragspartner ändert sich mit Verkauf nicht.

Bei einem Vertrag mit einer Privatperson würde ich hier auch eine Rechtsnachfolge sehen, eine Information an die Verbraucher mit einem „Opt-Out-Angebot“ sehe ich so oder so als Selbstverständlichkeit an.

Viele Grüße
Lumpi