Guten Tag,
mein Unternehmen ist in einem Internet/Bewertungsportalportal eingetragen, der Eintrag stammt nicht von mir selber.
Ist der Betreiber verpflichtet, diesen Eintrag auf Aufforderung zu löschen?
Wenn ja, innerhalb welchen Zeitraums?
So 100%ig kann ich das leider auch nicht beantworten, aber jeder hat das Recht, auch im Internet, seine Meinung zu sagen, deshalb denke ich könnte das schwierig werden. Die meisten Betreiber behalten sich das Recht vor, einmal geschriebene Beiträge nutzen zu dürfen, wie sie möchten.
Ich würde mir erst einmal die AGBs des Seitenbetreibers durchlesen. Wenn dort nichts Eindeutiges steht, würde ich mich an den Betreiber der Seite wenden und ihn bitten, diesen Beitrag zu löschen. Sollte dies nicht fruchten, wird ihnen wahrscheinlich nichts anderes übrig bleiben, als einen Anwalt einzuschalten und den Beitrag rauszuklagen.
Ein Beispiel: Es gibt eine Seite, auf der Schüler ihre Lehrer bewerten können. Eine Lehrerin hatte geklagt, weil sie dort sehr schlecht bewertet worden war. Die Beiträge dürfen laut Gericht jedoch stehen bleiben, weil es die freie Meinungsäusserung des Schülers war.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen, möchte sie jedoch darauf hinweisen, dass ich kein Fachmann bin. Eine Beratung beim Anwalt kostet max 10€. Wenn es ihnen sehr wichtig ist, dass dieser Beitrag gelöscht wird, empfehle ich ihnen, einen Anwalt für Internetrecht aufzusuchen und sich dort genau zu informieren.