Hallo zusammen,
nehmen wir mal an Mister X findet im Internet eine Seite, auf der er die neusten Filme gratis anschauen kann, ohne sie jedoch herunterzuladen. Das ganze findet ausschließlich online statt, er lädt lediglich einen stream herunter, den er nur auf einem Programm schauen kann, dass extra runtergeladen werden muss…
Ist das ganze legal, oder macht sich Mister X strafbar?
Grüße Alex
Nein, das ist nicht legal. Die Rechtsprechung zum Urheberrecht im IT-Bereich ist eindeutig: Schon das Kopieren der Daten in den Arbeitsspeicher stellt die Verletzung dar, die ggf. auch strafbar sein kann.
Ohne Kopieren in den Arbeitsspeicher kann der Computer den Film rein technisch aber nicht abspielen. Wenn der Film also urheberrechtlich geschützt ist, ist das Abspielen rechtswidrig.
Hallo,
statt, er lädt lediglich einen stream herunter, den er nur auf
einem Programm schauen kann, dass extra runtergeladen werden
muss…
unabhängig von der rechtlichen Seite sollte Herr X sich fragen, was dieses „extra herunterzuladende Programm“ denn noch so alles auf seinem PC anstellt, außer Spam Mail zu verbreiten, Passwörten und PINs abzugreifen und Mitglied eines BOT Netzes zu werden, sprich die Kontrolle über den gesamten PC zu übernehmen.
Dieser Trick ist nämlich fast so alt wie das Trojanische Pferd aus echtem Holz. Irgendwie setzen bei dem Wort „Umsonst“ offensichtlich alle normalen Schutzinstinkte umgehend aus.
Gruß
S.J.
Hallo,
Ohne Kopieren in den Arbeitsspeicher kann der Computer den
Film rein technisch aber nicht abspielen. Wenn der Film also
urheberrechtlich geschützt ist, ist das Abspielen
rechtswidrig.
da du das so überzeugend rüberbringst, kannst du ja sicher auch Quellen nennen. So dargestellt ist es nämlich falsch.
Selbst ARD und ZDF bieten urheberrechtlich geschützte Werke online an. Das Ansehen dieser ist also auch rechtswidrig?
Gruß
S.J.
Ohne Kopieren in den Arbeitsspeicher kann der Computer den
Film rein technisch aber nicht abspielen. Wenn der Film also
urheberrechtlich geschützt ist, ist das Abspielen
rechtswidrig.
Selbst ARD und ZDF bieten urheberrechtlich geschützte Werke
online an. Das Ansehen dieser ist also auch rechtswidrig?
Diese Sender brauchen und haben natürlich die Erlaubnis bzw.
eine Lizenz des Urhebers für diese Nutzungsart.
Hallo,
Diese Sender brauchen und haben natürlich die Erlaubnis bzw.
eine Lizenz des Urhebers für diese Nutzungsart.
das ist mir schon klar. Selbstverständlich darf sich auch jeder diese Sendungen ansehen, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.
Daher ist die Aussage „Wenn der Film also urheberrechtlich geschützt ist, ist das Abspielen rechtswidrig“ auch Unsinn.
Gruß
S.J.