Hallo.
Ist das Stornieren einer Internetpräsenz möglich oder muss man diese auf jeden Fall für das eine Jahr wofür man sie abgeschlossen hat, bezahlen und ist somit erst kündbar für das zweite Jahr?
Was steht im Vertrag?
Ist das Stornieren einer Internetpräsenz möglich oder muss man
Was ist mit Stornieren genau gemeint. Das Vertragsverhältnis mit dem Dienstleister beenden, oder mit der Domäne zu einem anderen Dienstleister umziehen, oder die Domäne löschen, oder …?
diese auf jeden Fall für das eine Jahr wofür man sie
abgeschlossen hat, bezahlen und ist somit erst kündbar für das
zweite Jahr?
Ansonsten bitte in den eigenen Unterlagen nachtlesen.
Gruß
Stefan
mit dem Stornieren ist gemeint, komplett stornieren, nicht irgendwohin wechseln sondern diese internetpräsenz wird nicht aufgebaut werden
weil sich Sinn und Zweck der Hp erledigt haben.
mit dem Stornieren ist gemeint, komplett stornieren, nicht
irgendwohin wechseln sondern diese internetpräsenz wird nicht
aufgebaut werden
weil sich Sinn und Zweck der Hp erledigt haben.
Stornieren=Kündigen?
Was steht dazu im Vertrag? wurde gefragt.
Und was steht drin dazu?
Meine Güte…
… wenn die Ausgangsfrage nun mal keine speziellen Vertragsgestaltungen enthält, dann nützt es auch nichts, den armen Fragesteller zu nötigen, sich irgendwelche Vertragsbedingungen dazu zu erfinden.
Dann ist halt nach der Gesetzeslage gefragt. Und die sagt klar aus: Wenn man einen Vertrag für ein Jahr abschließt, schließt man einen Vertrag für ein Jahr ab. Ein außerordentliches Kündigungsrecht gibt es dann unter den engen Grenzen des § 314 BGB nur bei einem wichtigen Grund. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Der geschilderte Grund „Geplante Website wird nun doch nicht erstellt“ kann nur sehr sehr schwer darunter subsumiert werden. Was kann denn der arme Provider dafür?
Äpfel und Birnen
sondern diese internetpräsenz wird nicht aufgebaut werden weil sich Sinn und Zweck der Hp erledigt haben.
Apfel: Zum einen gibt es den Vertrag für eine Dienstleistung. Bei Kleinbeträgen gibt es manchmal eine fixe Bindung auf einen gewissen Zeitraum. Oder anders gesagt, es wird eine Pauschale gezahlt egal wie kurz der Nutzungszeitraum ist.
Birne: Innerhalb dieses Zeitraumes kann man z.B. bei meinem Dienstleister dennoch die Domäne einfach stillegen. Fertig.
Gruß
Stefan
Guten Tag,
es geht ja nicht um`s Stillegen der Domain, es wurden doch sowieso noch keine Inhalte hinterlegt sondern es geht nur darum, dass ein geldbetrag bezahlt werden muss für eine dienstleistung, die man nicht mehr benötigt.
Jahrespauschale
darum, dass ein geldbetrag bezahlt werden muss für eine
dienstleistung, die man nicht mehr benötigt.
Ja eben. Bei Kleckerlesbeträgen gibt es manchmal nur die Jahrespauschale. Wenn man’s nach 3 Monaten nicht mehr braucht, Pech gehabt. Aber der Schaden hält sich ja im Allgemeinen in Grenzen.
Gruß
Stefan
Guten Tag Stefan,
ist 69,87;Euro für dich ein geringer Betrag?
Für mich nicht!
Hallo,
nur mal eine interessierte Zwischenfrage:
Was kann der Anbieter dafür, daß du seine Dienstleistung nicht mehr benötigst?
Wenn du dir beim lokalen Verkehrsverbund eine Jahrekarte für Bus&Bahn kaufst, dir dann aber nach einem Vierteljahr ein Auto kaufst, wirst du vom Verkehrsverbund auch nur ein Achselzucken ernten.
Verträge sind nun mal einzuhalten, und du und der Anbieter habt einen Vertrag über ein Jahr und 67,irgendwas im Gegenzug abgeschlossen.
Umgekehrt hättest du es dir auch nicht bieten lassen, wenn dir der Anbieter nach 3 Monaten die Webseite abschaltet, dir 3/4 des Geldes zurückgeben will und sagt: „Ich brauche Ihr Geld nicht mehr.“
Gruß
Christian (IANAL)