Internetprovider kündigen

Hallo,

wie steht Ihr zu folgendem Fall:

Herr M. ist seit Jahren bei dem Internetprovider XYZ. Seit einem Umzug vor eineinhalb Jahren kann er aber den DSL-Anschluss dieses Anbieters nicht mehr nutzen und muss zu einem anderen Anbieter wechseln, der Internet über Kabel anbietet.
Damit Herr M. seine langjährigen Emailadressen bei XYZ behalten kann, will er XYZ nicht kündigen. Die Kundenberater sagen ihm nämlich, dass eine Kündigung die Löschung der Emailadressen zur Folge hat. Herr M. streitet mehrere Wochen mit XYZ, damit er wenigstens in einen billigeren Tarif wechseln kann und bezahlt fortan 13,95 Euro pro Monat, ohne den DSL-Anschluss nutzen zu können.

Vor kurzem erfährt Herr M. durch Zufall in einem Internetforum, dass man die Emailadressen von XYZ inzwischen über einen Webmailer umsonst nutzen kann und will natürlich sofort den Vertrag mit XYZ kündigen (Kündigungsfrist 4 Wochen zum Ende des Abrechnungszeitraums). Er schickt also eine entsprechende Kündigung schriftlich an den Anbieter, bekommt durch den Post-Rückschein den Eingang des Schreibens beim Anbieter bestätigt. Doch auch nach zwei Wochen erhält er keine schriftliche Bestätigung der Kündigung, obwohl er im Schreiben darum gebeten hat. Er versucht, per Email beim Anbieter nachzuhaken, aber erhält auch da keine Antwort. Anrufen bei der teuren Hotline will er nicht, da er auf eine schriftliche Kündigungsbestätigung besteht - die Aussage am Telefon ist ja nichts wert.

Nun sind seit der Kündigung über drei Wochen vergangen und Herrn M. drängt sich der Verdacht auf, dass der Anbieter die Kündigung einfach ignoriert. Dieser Verdacht erhärtet sich, als er sich in Internetforen informiert und feststellt, dass manche Kunden zwei Jahre mit dem Anbieter XYZ streiten, bis der die Kündigung akzeptiert.

Was kann Herr M. nun tun? Soll er die Bank anweisen, keine Abbuchungen von dem Anbieter mehr zuzulassen? Und was soll er tun, wenn dann Mahnbescheide ins Haus flattern? Wie kann er die Sache am zügigsten regeln, welche rechtliche Handhabe hat er?

Danke im Voraus für Eure Meinungen!
ColumnGirl

Was kann Herr M. nun tun? Soll er die Bank anweisen, keine
Abbuchungen von dem Anbieter mehr zuzulassen? Und was soll er
tun, wenn dann Mahnbescheide ins Haus flattern? Wie kann er
die Sache am zügigsten regeln, welche rechtliche Handhabe hat
er?

Hallo CG,

die Bank nimmt solche Anweisungen witzigerweise gar nicht an. Es bleibt nur, jede Abbuchung stornieren zu lassen.

Wenn der Mahnbescheid ins Haus flattert, kann er X ihm ohne Begründung widersprechen, solte aber natürlich seiner Sache sicher sein, wenn es zur Klage kommt.

„Zügig“ ist bei derlei Dingen relativ. Vielleicht hilft ein Beschwerdeschreiben am ehesten.

Gruß!

Horst

Hallo,
bei einem namhaften Mobilfunkanbieter hat es bei mir bisher immer geholfen täglich in einer Mail darauf hinzuweisen, daß ich auf eienr schriftlichen Kündigungsbestätigung bestehe. Irgendwann wird denen selbst das ignorieren zu blöd und sie schicken eine. Warum sie die Küngigungsschreiben nicht vollständig lesen, verstehe ich acuh nicht. Der jetzt Gekündigte war der Letzte bei diesem Anbieter.
Vielleicht hilft es auch die bekannten Zeitschriften der Branche einzuschalten. Es wirkt gelegentlich Wunder, wenn die nachfragen. Die haben aber sicher auch massenhaft solcher Schreiben und können natürlich nicht jeden Fall aufrollen.

Cu Rene

Hallo,

Damit Herr M. seine langjährigen Emailadressen bei XYZ
behalten kann, will er XYZ nicht kündigen. Die Kundenberater
sagen ihm nämlich, dass eine Kündigung die Löschung der
Emailadressen zur Folge hat. Herr M. streitet mehrere Wochen
mit XYZ, damit er wenigstens in einen billigeren Tarif
wechseln kann und bezahlt fortan 13,95 Euro pro Monat, ohne
den DSL-Anschluss nutzen zu können.

Herr N (:smile: hat auch bei XYZ gekündigt, aber gleich mit „negativer Feststellungsklage“ gedroht (und natürlich eine Frist dafür gesetzt). Daraufhin wurde die Kündigung sofort vom Haupthaus und separat auch von XYZ selbst bestätigt. Der nette Kundenberater am Telefon hatte 10 Sekunden Zeit, zu sagen, dass dann ja auch die E-Mailadressen gelöscht werden, dann wurde das „lästige Gespräch“ beendet.

Eine Woche später kam das schriftliche Angebot von XYZ die E-Mailadressen wie auch den Zugang über den eigenen DSL Zugang kostenlos zu benutzen. Nur Premiumservices würden dann noch Geld kosten.

Gruss
norsemanna

PS Herr N hatte vorher bei XYZ nach dem BYOA Tarif gefragt (wollte also auch zahlen!), erhielt aber nur eine dumme Antwort. Nun haette er quasi diesen Tarif für lau.

Hallo,

Nun sind seit der Kündigung über drei Wochen vergangen und
Herrn M. drängt sich der Verdacht auf, dass der Anbieter die
Kündigung einfach ignoriert. Dieser Verdacht erhärtet sich,
als er sich in Internetforen informiert und feststellt, dass
manche Kunden zwei Jahre mit dem Anbieter XYZ streiten, bis
der die Kündigung akzeptiert.

eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Zwar ist es üblich und sinnvoll, dass der Eingang der Kündigung vom Vertragspartner bestätigt wird, ein Rechtsanspruch darauf besteht aber nicht.

Was kann Herr M. nun tun? Soll er die Bank anweisen, keine
Abbuchungen von dem Anbieter mehr zuzulassen? Und was soll er
tun, wenn dann Mahnbescheide ins Haus flattern? Wie kann er
die Sache am zügigsten regeln, welche rechtliche Handhabe hat
er?

Wichtig ist natürlich, dass Herr M. belegen kann, ordnungsgemäß gekündigt zu haben, also dass die Kündigung angekommen ist und das auch fristgemäß. Dann kann er sich entspannt zurück lehnen, denn der Provider hat mangels Vetrag keine Anspruchsgrundlage mehr.

Gruß

S.J.

Danke für Eure Antworten. Ich bin mir noch immer nicht sicher, was Herr M. noch tun kann, damit das Ganze zu seinen Gunsten ausgeht. Dass er im Recht ist, ist klar, beweisen kann er es auch, weil er ja den Rückschein hat und da steht auch das Stichwort „Kündigung“ drauf, das dürfte also als Beweis ausreichen.

Würde es vielleicht helfen, wenn er nochmals ein Schreiben per Post schickt, indem er nach der Kündigungsbestätigung fragt und gleichzeitig mit „negativer Feststellungsklage“ droht? Eine Frist hat er Herr M. sowieso gesetzt. Die müsste dann vielleicht noch einmal erwähnt werden. Aber was ist denn überhaupt diese „negative Feststellungsklage“?

Gruß
ColumnGirl

Hallo,
ich weiß nicht, warum Du immer auf der Kündigungsbestätigung rumreitest. Weder ist das Ding notwendig (dafür hat man doch den Rückschein vom Einschreiben und einen Zeugen, was genau geschickt wurde) noch hat man Anspruch darauf.
Also: was willst Du damit?
Gruß
loderunner (ianal)