Von einem Internetprovider namens C. bekam ich diesen Monat als Bestandteil der Telekomrechnung einen Betrag von € 177 + Mwst. für den Zeitraum von 2 Tagen in Rechnung gestellt. Bei dem von besagtem Provider offerierten Preis pro Leistung hätte ich jeden Tag 249,8 Stunden online sein müssen. Freundlicherweise druckte die Telekom auch ab, dass Reklamationen an den Betreiber selbst zu senden sind, dazu eine Telefonnummer. Unter dieser erreichte ich nach ca. 1,5 Stunden (sic!) in der Warteschleife auch eine total überforderte Mitarbeiterin eines Callcenters, welche mir lediglich sagte, dass ihre Firma nur als Inkassounternehmen firmiert, ich meine Beschwerde also dort nicht lancieren kann. Auch eine Telefonnummer für Reklamationen konnte und wollte man mir nicht nennen, kaum zu schweigen von einer Adresse. Lediglich eine URL des WWW wurde mir genannt. Ich muss jetzt wohl nicht erwähnen, dass meine Mail dorthin mit dem Vermerk zurückkam, dass man nicht zuständig ist …
Mich würde nun interessieren, wie ich mich juristisch korrekt verhalte. Reklamiere ich die Rechnung bei der Telekom um den strittigen Betrag, wozu ich ja 8 Wochen Zeit habe? Oder muss ich auch der der schier unerreichbaren Firma meine Zahlungsunwilligkeit mitteilen. Die Crux ist ja, dass ich den Service dieser Firma durchaus beansprucht habe, demnach auch zur Zahlung eines ANGEMESSENEN Entgelts bereit bin. Nur Mondpreise akzeptiere ich eben nicht.
für diesen Fall hat sich in der Zwischenzeit folgendes Prozedere eingebürgert:
Einzugsermächtigung der Telekomrechnung schriftlich bei der Telekom widerrufen
Vom Gesamtbetrag der Rechnung den Betrag des Internetproviders C. abziehen und den Rest sofort überweisen
An die Telekom einen Brief per Einschreiben schicken und sie über das Missverständnis aufklären
An den Provider C. schreiben und eine Aufstellung der Verbindungsdaten für den entsprechenden Zeitraum fordern (diese müssen sie per Gesetz 80 Tage lang speichern!). Dann werden sie es schon selbst merken, dass der Tag nur 24 Stunden hat! Außerdem werden sie selbst bestimmt eine Mahnung schicken, wenn kein Geld kommt (dafür sind sie dann bestimmt zuständig!!!).
Die Nutzungszeit mit dem auf der Homepage des Providers angegebenen Minutenpreis multiplizieren und diesen Betrag überweisen. Natürlich vorher schriftlich ankündigen.
So müsste es rechtlich sauber geregelt werden können.
Herzliche Grüße
Alex
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An den Provider C. schreiben und eine Aufstellung der
Verbindungsdaten für den entsprechenden Zeitraum fordern
(diese müssen sie per Gesetz 80 Tage lang speichern!).
scheinbar kennt er aber keine adresse des ISP.
Wasmich aber sehr wundert, wie bist du den auf den ISP gekommen?
eventuell mal bei www.onlinekosten.de nachfragen,die kennen so ziemlich alles…
auf den Provider bin ich durch einen Forumsbeitrag gekommen, und so auf deren Homepage gelandet. Dort steht natürlich auch, wie man den Laden erreichen kann: 0190 …
Aber Dein Tip war nicht schlecht, denn bei billiger-surfen kennen die tatsächlich eine Adresse.
Gruß
Ted
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