Wie kommt man an seine Honorar wenn man für eine
private Arbeitsvermitllung im Internet nachweislich
recherchiert hat und dafür ein Honorar im Erfolgsfall
versprochen bekommen hat. Bevor der Erfolgsfall aber
eintreten konnte, hat der Vermittler seine Zusammenarbeit eingestellt und denn Kontakt abgebrochen
Spricht was dagegen, eine Rechnung zu schicken, Frist zu setzen und danach Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheids zu erstellen?
Spricht was dagegen, eine Rechnung zu schicken, Frist zu
setzen und danach Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheids zu
erstellen?
Ja, und zwar die Frage, ob überhaupt eine Forderung entstanden ist. Das war wohl auch die Ausgangsfrage.
Dass ein Honorar-Anspruch besteht, ist wohl eher zu verneinen, weil die dazu gehörige Bedingung nicht eingetreten ist. Die Frage ist daher, ob ein Honorarausfallanspruch besteht aus § 649 BGB. Wenn bewiesen werden kann, dass die Bedingung sicher eingetreten wäre, falls nicht gekündigt worden wäre, sehe ich eine Chance, das Honorar teilweise verlangen zu können.