Internetrechnung von vor 2 Jahren!

Hallo,
ein Freund von mir hat das folgende Problem:
er geht über Modem call-by-call ins Internet, was jeden Monat von der Telekom abgerechnet wird und in der Telefonrechnung erscheint. Da er aber meistens bei Anbieter X ist, hat er sich von diesem für einen noch billigeren Tarif freischalten lassen. Auch das wurde bisher von der Telekom abgerechnet.
Jetzt kriegt er plötzlich einen Brief von Anbieter X persönlich, es stünden noch Beiträge von vor 2 Jahren aus! Sind zwar nur ein paar Euro, aber trotzdem muß man ja wissen, wofür. Bisher hat er nicht überwiesen und versucht, mit Anbieter X in Kontakt zu treten, aber Briefe und Mails werden nicht beantwortet, und die Hotline ist ständig überlastet und außerdem kostenpflichtig, da will er nicht noch mehr Geld mit verpulvern. Jetzt hat Anbieter X aber mit einem Inkasso-Unternehmen gedroht, und daher die Frage nach der rechtlichen Lage:

  • wenn nach so langer Zeit Beiträge eingefordert werden, bei wem liegt die Beweislast?
  • wenn mein Freund zahlen muß, wie kann er sich dagegen absichern, daß in Zukunft solche Forderungen erneut kommen?

MfG
Tanja

Hallo Tanja,

zu einem ähnlich gelagerten Thema habe ich etwas weiter oben ein Paar Hinweise gegeben. (Rechtwirksamkeit der Forderung etc.)

Bezüglich Deiner Anfrage zum Nachweis folgendes:

Aus meiner Sicht eine Gesetzteslücke!

§ 14 Telekommunikations Kundenschutzverordnung:

Verlangt der Kunde für Sprachkommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum eine nach Einzelverbindungen aufgeschlüsselte Rechnung, so hat der Anbieter im Rahmen der technischen Möglichkeiten und der datenschutzrechtlichen Vorschriften diesen Einzelverbindungsnachweis zu erteilen. Dies gilt nicht, wenn nach der besonderen Art der Leistung eine Rechnung üblicherweise nicht erteilt wird. Der Einzelverbindungsnachweis muß im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen die Entgelte so detailliert ausweisen, daß die Überprüfung und Kontrolle der entstandenen Entgeltforderungen möglich ist. Die Standardform des Einzelverbindungsnachweises ist unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Hier ist also nur die Rede von „Sprachkommunikationsdienstleistungen“
Internetdienstleistungen haben damit nichts zu tun.

Gruß
strangerone

Hallo TaSchl,
habe gerade erst deine Frage gelesen, mir erging es genauso, nur war es keine Call-by-call-Firma sondern angeblich eine Firma bei der man etwas gewinnen konnte, hätte mich angeblich da mal angemeldet und es wäre noch ein Betrag von € 6,00 auf, den ich sofort begleichen sollte, die Mahnung kam direkt von dieser Inkassofirma. Die Endrechnung betrug dann mit Mahngebühren und Bearbeitungsgebühren € 15,75 oder so ähnlich,. auch meine Gebühren waren 2 Jahre her, habe dann einen entsprchenden Brief geschrieben, dass diese Gebühren nach 2 Jahren verjährt sind und habe dann mit einem Rechsanwalt gedroht, habe nie wieder etwas von dieser Firma gehört und das war im Januar,als ich die Mahnung bekam.
Viele Grüße
Conny

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