Internetrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ein Kollegen hat sich einen Roller 125ccm im Internet gekauft. Wie eer die Ware bekommen hat ( fast 14 Tage später) hatte er direkt an den Verkäufer gewant da dieses Gerät mit Transportschaden angekommen ist. Sie haben sich geeinigt und mein Kollege hatte die Maschiene angemeldet damit er sie auch nutzen kann. Nach 75 km und einem Werkstatt besuch würde noch mehr Mängeln festgestellt wo er auch darauf gesagt bekommen hat er soll vom Kaufvertrag zurück treten. Er sprach mit der Firma und die sagte darauf das er keinen Widerspruch einlegen kann da die Maschiene schon angemeldet war bzw. 75 km gefahren ist und wenn er die Maschiene zurück senden müsste er die komplette kosten übernehmen sowie bekomme er nur noch 50 % von dem bezahlten Betrag zurück.

Nun meine Frage welche Möglichkeit hat er und was sollte oder könnte er tun. Die Widerrufsfrist endet am Freitag den 31.07.2009.

Mfg
Mohr Hans-Werner

Hallo Hans Werner :smile:

wieso kümmert sich dein Kollege nicht selbst um den Fall? Wenn er einen Roller im Internet kaufen kann, dann kann er doch auch selbst in diesem Forum fragen, oder nicht? Es fehlen nämlich ein paar wesentliche Details: War es ein Privatverkauf? War der Roller gebraucht? Oder handelt es sich um einen gewerblichen Händler und wenn ja, was steht in seinen AGB? All diese Dinge und noch mehr sind wichtig, um so einen Fall vernünftig beurteilen zu können!

Abgesehen davon handelt es sich hierbei um normales Kaufrecht, nicht um spezielles Internetrecht.

Wie dem auch sei, so etwas nennt man „gekauft wie besehen“ und wenn es im Vorfeld bereits zu einer Einigung über Mängel kam, dann ist eine Rückgabe wohl schwierig. Für mein Gefühl - und eine genauere Einschätzung ist da nicht möglich - handelt es sich bereits um eine Frage der Kulanz, bzw ein Entgegenkommen des Verkäufers, wenn er überhaupt etwas erstatten würde.

Lg, Mia

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