Internetrecht

Liebe/-r Experte/-in,
kann man bestraft werden, wenn man im Internet auf bestimmten Seiten Videos anschaut, ohne sie vorsätzlich herunterzuladen? Ich meine, wenn man sie im Straem anschaut.
Ich meine solche Seiten, wie z.Bsp. YouTube oder MyVideo! Für diese Seiten wird ja im Fernsehen Reklame gemacht.
Falls diese Seiten legal sind, wie verhält sich das dann mit den Seiten Kino.to?
Diese 3 Seiten sind doch keine Taschbörsen in dem Sinne, weil ich diese Videos nur anschaue und nicht auf meinem Computer speichere bzw. weiter verbreite.
Das dort auch illegale Filme angeboten werden, ist mir klar, aber ich speichere sie doch nicht bewusst auf meinem Computer. Es werden nur technisch bedingt, Teile im meinem Cache gespeichert und automatisch wieder gelöscht.
Ich danke für eine Antwort im Voraus.

Hallo Udo,

nur anschauen ist leider legal! Dennoch sind solche Dienste umstritten und auch nicht verbraucherfreundlich. Lies dazu bitte http://de.wikipedia.org/wiki/Kino.to und http://www.focus.de/digital/internet/tid-13838/raubk…

Grundsätzlich gilt „Wo kein Kläger, auch kein Richter“ aber es stellt sich doch die Frage, wieso man für etwas, das andere mit viel Ehrgeiz, Arbeitseinsatz und finanziellem Risiko geschaffen haben nicht bezahlen will. Faktisch ist das illegale Beschaffen von urheberrechtlich geschützeten Werken via Datenstrom gleichzusetzen mit dem Diebstahl einer DVD oder CD im Unterhaltungsfachmarkt!

Wer einen Film sehen möchte, kann ins Kino gehen und eine Eintrittskarte kaufen oder einfach die DVD im Laden besorgen und sie gemütlich zuhause sehen.

Somit werden Arbeitsplätze gesichert, Kinos und Lichtspielhäuser vor der drohenden Schließung gesichert, das Bruttoinlandsprodukt erhöht und somit der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt!

Lg, Mia

Hallo!

Zuerst zu Myvideo, Youtube und co. Diese sind alle legal. Das kann man oft einfach nachprüfen.

scroll ganz nach unten. Was findest du da? Impressum, AGB, Datenschutz etc.

Ganz anders bei Kino.to

Illegal oder nicht Illegal, das ist hier die Frage.
Hier ist die Rechtslage ungenau.

Es gibt Rechtsanwälte die sagen, das es legal ist. Denn du speicherst die Filme nicht, denn das wäre illegal.

Nun ist es aber so das alle Filme kurzzeitig in den Zwischenspeicher kommen.

Da ist der Punkt: Viele sagen das das illegal ist.

Halt dich besser davon fern!

TIPP: Um dich vor abzockseiten zu schützen, installier doch den COMPUTERBILD ABZOCK SCHUTZ

Der warnt dich z.B. vor Kino.to:

Diese Seite bietet eine große Auswahl an sogenannten Streams, also Filmen, die direkt via Internet abgespielt werden. Das Material ist in der Regel illegal. Außerdem werden weitere Abzock-Seiten beworben und virenverseuchte Dateien verbreitet. Mehr Infos…

http://www.computerbild.de/download/COMPUTER-BILD-Ab…

Hallo,

ich hatte bisher erstaunlicherweise nie Anlaß, mich mit dieser Frage professionell näher zu befassen, so daß ich zwangsläufig nur eine grobe Antwort geben kann.

Das Urheberrecht umfaßt viele verschiedene mögliche Verletzungshandlungen. Schon die bloße Vervielfältigung (wie sie das Laden in den Cache darstellt) ist urheberrechtlich erheblich und ohne Berechtigung eine Verletzung.
Eine Berechtigung kann sich aus Vertrag oder Gesetz ergeben. Gesetzlich käme wohl nur § 44a UrhG in Betracht (–> http://bundesrecht.juris.de/urhg/__44a.html). Diese Vorschrift ist allerdings eng auszulegen und liegt in den geschilderten Fällen m.E. nicht vor. Das bedeutet, daß das In-den-Cache-Laden urheberrechtlich eine Verletzung sein dürfte mit den damit verbundenen möglichen Folgen (vor allem Abmahnung, aber auch Strafverfolgung).

Besten Gruß,
Oliver M. (RA)

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Hallo,
die aktuelle Rechtslage ist hier sehr verworren und wird unterschiedlich ausgelegt. Man muß halt abwarten wie die Gerichte in Zukunft entscheiden.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo lieber Wer-weiss-was Nutzer,

es tut mir leid Sie enttäuschen zu müssen, aber da sind
Sie definitiv einem Irrglauben erlegen.

Ich versuche einmal den Tatbestand zusammenzufassen,
bevor ich auf die Rechtsfolgen zu sprechen komme.

Beim Anschauen bzw. Hören der Videos, Filme, Musik etc.
wird das Medium (wie Sie ja bereits wissen)
grundsätzlich in temporären Ordnern auf der Festplatte
gespeichert. Da können Sie zwar nichts gegen
unternehmen, allenfalls laden Sie aber Dateien von den
Servern auf Ihren Computer, die urheberrechtlich
geschützt sind, auch wenn diese Dateien, nachdem Sie
den Browser geschlossen haben, also bspw. nach Ende des
Films, automatisch wieder gelöscht werden. (Ob Sie das
bewusst tun, spielt in dem Fall keine Rolle, denken Sie
an das Sprichwort, das in den Rechtswissenschaften
immer noch eine Rolle spielt: Unwissenheit schützt vor
Strafe nicht). Somit ist der selbe Tatbestand erfüllt,
wie er bspw. auch in Tauschbörsen oft vorkommt. Dies
sind Urheberrechtsverletzungen, die einhergehen mit
Abmahnungen, Unterlassungserklärungen, Vertragsstrafen,
Schadenersatzforderungen usw., wobei diese Angaben nur
den zivilrechtlichen Teil des Tatbestandes
widerspiegeln. In manchen Fällen hätte dieser
Sachverhalt auch strafrechtliche Konsequenzen. Hierbei
wird ein gewisser Grad an Intelligenz und Bewusstsein
unterstellt (bspw. ich spiele ein urheberrechtlich
geschütztes Spiel, von dem ich weiß, dass es erst in
ein paar Tagen auf den deutschen Markt kommt).

Allerdings ist festzuhalten, dass es technisch
(„leider“) noch nicht möglich bzw. viel zu aufwendig
ist, auf Seiten wie Kino.to, 3dl.am oder Youtube die
User, die urheberrechtlich geschütztes Material
verwenden straf und -zivilrechtlich zur Rechenschaft zu
ziehen. Die Rechteinhaber reagieren also nur, indem Sie
ihr Material auf Antrag von den Seiten löschen lassen,
allerdings nur mit mäßigem Erfolg in Hinblick auf die
Masse der Uploader. Auch die Uploader sind meist schwer
ausfindig zu machen, da die Server oft im Ausland
stehen und die rechtliche Situation hier noch recht
unklar ist.

Vor Tauschbörsen möchte ich Sie allerdings noch einmal
eindringlich warnen. Durch das Peer to Peer
Netzwerksystem laden Sie eine Datei herunter, bieten
Sie aber zeitgleich anderen Usern zum Download an,
wodurch Sie schnell zur Zielscheibe für die Fahnder
werden.

Abschließend bleibt es meine Pflicht als Jurastudent
Ihnen mitzuteilen, dass jegliches hier beschriebenes
Verhalten strafbar ist und den guten Sitten
wiederstrebt. :wink:

Für Nachfragen stehe ich Ihnen natürlich weiterhin gern
zur Verfügung. Bei dringenden Fragen bezüglich des
Internet- oder Sozialrechts stehe ich jedem User unter
folgender Rufnummer kostenlos zur Verfügung:

02921/3277430
0176/20443201

Freundliche Grüße

Christian Kositza

Liebe/-r Experte/-in,
kann man bestraft werden, wenn man im Internet auf

bestimmten

Seiten Videos anschaut, ohne sie vorsätzlich

herunterzuladen?

Ich meine, wenn man sie im Straem anschaut.
Ich meine solche Seiten, wie z.Bsp. YouTube oder

MyVideo! Für

diese Seiten wird ja im Fernsehen Reklame gemacht.
Falls diese Seiten legal sind, wie verhält sich das

dann mit

den Seiten Kino.to?
Diese 3 Seiten sind doch keine Taschbörsen in dem

Sinne, weil

ich diese Videos nur anschaue und nicht auf meinem

Computer

speichere bzw. weiter verbreite.
Das dort auch illegale Filme angeboten werden, ist mir

klar,

aber ich speichere sie doch nicht bewusst auf meinem

Computer.

Es werden nur technisch bedingt, Teile im meinem Cache
gespeichert und automatisch wieder gelöscht.
Ich danke für eine Antwort im Voraus.

Hallo Udo,

diese Seiten bewegen sich in einer gesetzlichen Grauzone, daher ist es derzeit NICHT strafbar die Videos an zu schauen, weil beispielsweise Youtube die Gema übernimmt. Bei kino.to ist es so, dass die Inhalte, welche bereits im free TV zu sehen waren ebenfalls legitim ein zu sehen sind, was jedoch nicht immer gewährleistet ist, da oftmals auch videos von Kinofilmen drin sind, die noch nicht mal im Kino sind.

Mit besten Grüßen,

D. Merk

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