bei einer so pauschalen Frage kann man keine vernünftige Antwort geben.
Allgemein: Man kann rechtlich etwas verbieten, wenn man einen entsprechenden Anspruch hat - das ist natürlich trivial.
Die Frage ist, woher sich der Anspruch ergeben soll. Namensrecht scheidet hier offensichtlich aus, Markenrecht offenbar ebenso, bleibt noch vor allem Wettbewerbsrecht - da kommt es aber auch auf die weiteren Umstände an.
Besten Gruß,
Oliver M. (RA)
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Sofern die existierende Domain eine sehr bekannte Domain ist, könnte es trotz verschiedener Branchen Probleme geben. Das aber hängt von der Streitlust des Betreibers ab. Ansonsten achten Sie darauf das die „verschiedene branchen“ auch wirklich grundsätzlich verschieden sind.
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grundsätzlich dürfte aufgrund Ihrer Schilderung kein Interessenkonflikt herrühren. Differenzierter würde die Sache nur, wenn Sie auf dieser Homepage gewerbsmäßig handeln und die angebotenen Produkte beider Webseitenbetreiber ähnlich wären. Ebenfalls fehlt es hier wohl nicht an Unterscheidungskraft, daher sehe ich in Ihrem Fall kein Problem. Für konkretere Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Für dringende Fragen bezüglich des Internet- bzw. Sozialrechts stehe ich allen wer-weiss-was Nutzer kostenlos unter folgenden Rufnummern zur Verfügung:
mache das lieber nicht.Es kann dir zwar keiner verbieten aber die verwechslungs gefahr wird dich jedesmal verrückt machen.Denke auch mal was dann bei google los ist. Mache dir echt die mühe und überlege dir einen ganz neuen tollen namen.Denn wenn du dein Projeckt mal oben hast und die Werbung rennt dann wirst du bemerken das es den anderen mithochzieht.Ich kann dir hunderte solcher beispiele nennen. Ich selbst habe es gleich zweimal erlebt.