Internetrecht

Liebe Experten und Fortgeschrittene,

könnt Ihr mir bitte mal eine Frage beantworten?
Ich habe Probleme mit meiner Hausverwaltung. Fahrstühle werden nicht repariert, bereits übergebene Kellerräume werden plötzlich zurückgefordert ect pp.
Ich habe zwar eine Mietrechtschutzversicherung, möchte aber diese Zustände im Internet auf einer eigens von mir dafür eingerichteten Website publizieren, um meine Mitmenschen vor dieser Hausverwaltung zu warnen.

In wie weit mache ich mich selbst angreifbar wenn ich das tue. Bis wann ist das „freie Meinungsäusserung“ und ab wann beginnt der Tatbestand der „Verunglimpfung“?
Befinde ich mich im „grünen Bereich“ solange ich bei Fakten bleibe, die ich beweisen kann oder ist so eine Aktion gefährlich.

Mit freundlichen Grüßen und herzlichem Dank,

Tobias Pruessing

Hallo!

Ja das darfst du! Wichtig ist dabei aber das du alles auf Fakten aufbaust.

Hier noch ein paar „B“ Tipps:

  • Beleib sachlich
  • Beleidige niemanden
  • Beweis alles!
  • Behalte dinge die du denkst, für dich

MFG,
Firegamer

Hallo
Firegamer,

Danke für die schnelle Antwort und die B-Tips.

Tobias