Internetrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zum Rückgaberecht bei ebay.

Ich habe vor kurzem ein IPhone 3G bei Ebay ersteigert. Ich habe ein Update durchgeführt und nun ein Simlock drauf, welcher nicht mehr zu löschen ist. Das Handy wurde bei einem gewerblichen Verkäufer bei Ebay ersteigert, habe ich trotz des Updates die Möglichkeit zur Rückgabe? Ich weiss Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber ich konnte ja nicht wissen, das ein update meine O2 Karte unbrauchbar macht.

Vielen Dank für die hoffentlich hilfreiche Antwort…

Hallo,
das kommt darauf an, wie der Händler die Ware beworben hat. (Also was in seinen Texten stand.)
MfG,
JW

Hallo,
das kommt darauf an, wie der Händler die Ware beworben hat.
(Also was in seinen Texten stand.)
MfG,
JW

In seinem Text stand folgendes:

Apple iPhone 3G 16GB OS 4.0.1 Schwarz Unlocked

Sie bieten hier auf ein Apple iPhone 3G, 16 GB, Schwarz, in Top Zustand.Auf dem Display sind keine Gebrauchsspuren vorhanden. Auf der Rückseite sind minimale (kaum Sichtbare) Gebrauchsspuren. Das iPhone ist optisch und technisch in einwandfreiem Zustand.

Das Gerät ist Simlock-frei (Unlocked), also für alle Netze verfügbar!

HABE DIE FUNKTION MIT EINER FONIC SIM KARTE GEPRÜFT.

Das iPhone wird selbstverständlich in OVP inkl. Headset, USB-Kabel, Ladegerät, Werkzeug zum Simkarte wechseln, Beschreibung, Original Bugatti iPhone Ledertasche usw. versendet.

Kostenloser versicherter Versand!(über Hermes)

FÜR ALLE SPASS-BIETER

ES WIRD KEINE RÜCKSICHT MEHR GENOMMEN MEIN ANWALT WIRD DIE SACHE KLÄREN.

In dem Fall würde ich einen Anwalt aufsuchen zur endgültigen Klärung, es wurde ja auf den fehlenden Simlock hingewiesen.

In dem Fall würde ich einen Anwalt aufsuchen zur endgültigen
Klärung, es wurde ja auf den fehlenden Simlock hingewiesen.

Okay, mal schauen wie ich da weiter verfahre, dachte vielleicht hat es so eine Fall schon mal gegeben.

Vielen Dank

habe ein Update durchgeführt und nun ein Simlock drauf,
welcher nicht mehr zu löschen ist. Das Handy wurde bei einem

Also, wenn der gew. Verkäufer nicht darauf hingewiesen hat, dass das Gerät mit einem SimLock ausgeliefert wird, dann muss der Verkäufer das Gerät zurücknehmen.
Fristen 14 Tage generell ab Kaufdatum, 6 Monate als Garantie, 24 Monate Gewähleistung.

ein update meine O2 Karte unbrauchbar macht.

Wenn das Handy nur für einen bestimmten Betreiber bestimmt ist, muss dies deklariert werden!
Gab es Hinweise auf: SimLock? Sind Einschränkungen vom Verkäufer mitgeteilt worden? Oder wurde es als „Frei“, „Unlocked“ oder „neu OVP“ bezeichnet?
Je nach Hinweis fällt dies unter Garantie/Gewähleistung oder Reklamation/Umtauschrecht…

Grüße
absurt

Hallo,

Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Nein, denn der Zustand des Gerätes wurde verändert!