Internetrecht

Angenommen, eine Person wird in einem Seminar und erhebt keinen Einspruch. Zufällig entdeckt diese Person, dass alle Bilder , die im Seminar gemacht wurden, im Internet veröffentlciht wurden. Dies wurde allerdings nicht vorher bekanntgegeben. Wäre dieses Vergehen strafbar, wenn es theoretisch vorkommen würde?

nur mal theoretisch …
Angenommen, Marleen würde uns verraten, WAS eine Person in einem Seminar wird:

Würde jemand ihre Frage praktisch beantworten, wenn sie theoretisch gestellt würde?

Könnte etwas, das nur theoretisch vorkommen würde, praktisch ein Vergehen sein?

Könnte dieses etwas, das theoretisch vorkommen würde, nicht strafbar sein, wo doch schon unterstellt ist, dass es ein Vergehen sei?

Was war die Frage???

SCNR :wink:
Wolfgang

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Angenommen, eine Person wird in einem Seminar
fotografiert und erhebtkeinen Einspruch.
Zufällig entdeckt diese Person, dass alle
Bilder , die im Seminar gemacht wurden, im Internet
veröffentlciht wurden. Dies wurde allerdings nicht vorher
bekanntgegeben. Wäre dieses Vergehen strafbar, wenn es
theoretisch vorkommen würde?

Hallo, Marleen,
Das Wort „fotografiert“ fehlte offensichtlich in Deinem Posting.
Meiner (Laien-)Meinung nach greift hier das Recht am eigenen Bild, sofern nicht im Vorfeld bei der Anmeldung zu diesem Seminar nicht eine gegenteilige Erklärung unterschrieben wurde - Kleingedrucktes lesen!

Wenn das ausgeschlossen werden kann, könnte man Widerspruch gegen die Veröffentlichung des eigenen Bildes einlegen.

Gruß
Eckard