Internetrecht, Domain 'gestohlen'

Hallo und Guten Tag,
wie ist die Rechtslage wenn folgender Fall eintreten würde?
Ein x beliebiger Unternehmer der nur Anzeigen und Porno schalten würde hätte die URL eines Fotoclubs „gekapert“, der Inhalt der Seite hätte mit der URL, beispielsweise www.fotoclub-kile.de gar nichts zu tun.

Nun hätte der Fotoclub Kiel aber nicht so viel Geld um sich bis zum BVG zu klagen, welche Möglichkeiten gäbe es oder welche einschlägigen Urteile?

Puuhhh…immer dieser Konjunktiv…
Danke vorab

Hallo,

unabhängig von der Rechtslage ist diese Domain schnell uninteressant für den Pornoanbieter - falls sich der fotoclub Kiel nicht selbst schon einen traurigen Ruf erarbeitet hätte.

Viele geben die Domain auf Anfrage sofort zurück. Insbesondere damit sie nicht mit Prozessen überzogen werden. Andere wollen sich das bezahlen lassen, aber das sollte man nicht machen.

Gruß

Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

wie ist die Rechtslage wenn folgender Fall eintreten würde?
Ein x beliebiger Unternehmer der nur Anzeigen und Porno
schalten würde hätte die URL eines Fotoclubs „gekapert“, der
Inhalt der Seite hätte mit der URL, beispielsweise
www.fotoclub-kile.de gar nichts zu tun.

Nun hätte der Fotoclub Kiel aber nicht so viel Geld um sich
bis zum BVG zu klagen, welche Möglichkeiten gäbe es oder
welche einschlägigen Urteile?

Angenommen, es handele sich beim Domain-Piraten um ein einschlägig bekanntes Münchner Unternehmen, vertreten durch einen noch bekannteren Münchner Rechtsverdreher, könnte folgende aktuelle Meldung einen Anhaltspunkt für die weitere Vorgehensweise liefern: http://www.heise.de/newsticker/meldung/71102

HTH
Schorsch
IANAL