Internetrecht Ebay Privatverkauf Rücknahme

Mich interessiert heute folgendes:
Angenommen, jemand möchte einen Artikel kaufen via Ebay (Auktion) von einem Privatverkäufer und dieser hat in der Auktion:
„Widerrufs- oder Rückgabebelehrung
Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben
Verbraucher können den Artikel zu den unten angegebenen Bedingungen zurückgeben.“ stehen, also dies in der Auktion so angegeben ist, jedoch unten in der Artikelbeschreibung stehen würde, dass es sich um einen: „Privatverkauf handelt und der Verkäufer keine Garantie und Gewährleistung gibt“ (diese also ausdrücklich ausschließt).

Wie ist dann die Rechtslage bezüglich einer angenommenen gewollten Rückgabe des Artikels des Käufers?!

Und des Weiteren interessiert mich:
Gilt auch alles was der Ebay Verkäufer auf seiner „mich-Seite“ stehen hat? Also z. B. eine Art Disclaimer, wo er nochmals darauf hinweist, dass er Privatverkäufer ist und somit Garantie/Gewährleistung ausschließt?!

Um Antworten würde ich mich sehr freuen.

Wenn ich einen Artikel kaufen möchte von einem Privatverkäufer auf Ebay und dieser in der Auktion:
„Widerrufs- oder Rückgabebelehrung
Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben
Verbraucher können den Artikel zu den unten angegebenen Bedingungen zurückgeben.“

stehen hat, also dies in der Auktion so angegeben ist, jedoch unten in der Artikelbeschreibung stehen hat, daß es sich um einen: „Privatverkauf handelt und er keine Garantie und Gewährleistung gibt“ (diese also ausdrücklich ausschließt). Wie ist dann die Rechtslage bezüglich einer angenommenen gewollten Rückgabe des Artikels meinerseits?!

Und gilt auch alles was der Ebay Verkäufer auf seiner „mich-Seite“ stehen hat? Also z. B. eine Art Disclaimer, wo er nochmals darauf hinweist, daß er Privatverkäufer ist und somit Garantie/Gewährleistung ausschließt?!

Um eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße
nokianavigator

Hallo,

die Rückgabe der Artikel ist ja lt. Hinweis des Verkäufers mit „Verbraucher können den Artikel zu den unten angegebenen
Bedingungen zurückgeben“
sehr eingeschränkt.
Welche Bedingungen hat denn der Verkäufer für die Rückgabe hier eingetragen???

Wenn es da keinen Eintrag gibt, dass der Artikel wg. xy oder az oder WE zurück gegeben werden kann, tritt m.E. der Passus in Kraft, dass kein Artikel zurück genommen wird.

Vermutlich hat der Verkäufer mehrere Artikel zum Verkauf und benutzt hier eine einzelne „Vorlage“, die wohl nicht genauer abgestimmt worden ist.

si.

Erstmal danke für die Antwort!
Angenommen der Verkäufer hat keinen Eintrag gemacht, d.h. nichts näheres zu Rückgabe/Widerruf angegeben im Verkaufsformular bei Ebay.
Also nur Angaben gemacht in der Beschreibung des Artikels?!

Mich interessiert heute folgendes:
Angenommen, jemand möchte einen Artikel kaufen via Ebay
(Auktion) von einem Privatverkäufer und dieser hat in der
Auktion:
„Widerrufs- oder Rückgabebelehrung
Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben
Verbraucher können den Artikel zu den unten angegebenen
Bedingungen zurückgeben.“ stehen, also dies in der Auktion so
angegeben ist, jedoch unten in der Artikelbeschreibung stehen
würde, dass es sich um einen: „Privatverkauf handelt und der
Verkäufer keine Garantie und Gewährleistung gibt“ (diese also
ausdrücklich ausschließt).

Wie ist dann die Rechtslage bezüglich einer angenommenen
gewollten Rückgabe des Artikels des Käufers?!

zuerst sollte man prüfen, ob der verkäufer wirklich „privatverkäufer“ ist oder nicht eher als unternehmer (§ 14 bgb) einzustufen ist, weil dann der pauschale gewährleistungsausschluss unwirksam wäre. die bloße selbstbezeichnung als „privat“ ist völlig unerheblich. es kommt vor allem darauf an, mit welcher regelmäßigkeit waren verkauft werden, indizien sind anzahl der verkäufe, anzahl der bewertungen, einstufung als „power-seller“, höhe der einkünfte etc.

sollte die person als privater verkäufer anzusehen sein (und die widerrufsbelehrung ordnungsgemäß sein, was kaum ein ebay-verkäufer zustande bringt; wenn sie nicht ordnungsgemäß ist, besteht das widerrufsrecht fort, § 355 bgb), dann kann der käufer argumentieren, dass es sich um widersprüchliche agb handelt, das zulasten des verkäufer geht, § 305c bgb.

Und des Weiteren interessiert mich:
Gilt auch alles was der Ebay Verkäufer auf seiner „mich-Seite“
stehen hat? Also z. B. eine Art Disclaimer, wo er nochmals
darauf hinweist, dass er Privatverkäufer ist und somit
Garantie/Gewährleistung ausschließt?!

wer liest denn die „mich-seite“ ?
die infos auf der „mich-seite“ werden nur dann vertragsinhalt, wenn auf diese für den käufer erkennbar hingewiesen wird und erklärt wird, dass das dort geschriebene vertragsinhalt werden soll.
ich persönlich würde als käufer argumentieren, dass ein solcher hinweis auf eine externe seite (ebenfalls agb) überraschend und deshalb unwirksam ist. denn es besteht grds. kein bedürfnis auf diese seite zu verweisen und ist unüblich, wenn dort der gewährleistungsausschluss „versteckt“ wird.