Internetrecht Ebay

Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe vor kurzem bei Ebay 2 Spiegel verkauft.
Es waren somit gebrauchte, meiner Meinung nach waren beide schwarz matt, die Käuferin sagt nun einer ist schwarz glänzend, der andere schwarz Matt.

SIe möchte nun das Geld zurück was ich absolut nicht einsehe da meiner Meinung nach die Spiegel gepasst haben.

Sie droht ihren Rechtschutz einzuschalten.
Es geht um einen Wert von 10€ wovon aber schon 6,90€ für den Versand drauf gingen. Im Endeffekt geht es also um einen Warenwert von 3,10€

Wird der Rechtschutz da überhaupt was machen bzw kann man da überhaupt was machen ?
Muss ich mir da Sorgen machen ?
Die Spiegel waren übrigens nicht farblich beschrieben in der Auktion ich habe gesagt das sie matt sind als sie per Mail nachfragte, weil ich dachte das dem so ist.

Auf dem Bild der Auktion war er aber auch glänzend.

Hallo,
war es eine privat Auktion oder ein gewerblicher Verkauf? Kannst Du beweisen das beide Spiegel schwarz matt waren oder bist Du nur der Meinung? Aber wiso sind Deine Spiegel überhaupt matt??? Kann man sich doch garnicht drin sehen… :smiley::smiley::smiley:
Man sollte schon wissen was man verkauft… Rein rechtlich hat sie die Möglichkeit die Spiegel zurück zugeben, sofern der Artikel nicht der Beschreibung entspricht, das steht auch in den EBay AGBs. Für diesen Fall würde ich am besten mal EBay kontaktieren, die könnnen hier am besten vermittteln. Die Summe um die es geht ist völlig egal.

Wer einer matt und der andere glänzend ist dann hat sie Recht, immerhin haben sie geschrieben das beide matt wären.

Hallo Cris92,

also wegen sowas einen Rechtsstreit zu beginnen das ist ja wohl lächerlich. Es geht da um wenn ich das richtig verstanden habe um 3,10 Euro, oder Franken. Ob die Spiegel matt oder glänzend sind ist denke ich reine Ansichtsache.
Nimm die Spiegel doch zurück und überweise der das Geld zurück und lass es gut sein. Wie das Rechtlich dann genau aussehen oder ausgehen würde weiß ich auch nicht genau.

Grüße Andreas