Hallo liebe Experten,
ich habe mich vor kurzem selbständig gemacht. Ich erstelle Webseiten.
Um das Impressum zu erstellen, nutze ich ein der vielen Online-Dienste.
Letztens wurde mir zugetragen, dass da in so einem Impressum nicht der folgender Satzt steht, kann der Kunde abgemahnt werden.
„Hinweise gem. § 5 TMG (Telemediengesetz) in der Fassung des Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr vom 01.03.2007“
Ist es wirklich so, können meine Kunden tatsächlich abgemahnt werden, auch wenn alle anderen Angaben vollständig sind?
ich verfolge seit Jahren die Ergebnisse der jeweiligen Webimpressums-Assistenten, und dass der Satz WOERTLICH so sein MUSS, waere mir vollkommen neu.
Tatsache ist, er steht so (woertlich) in kaum einem Web-Impressum.
Rechtssicherheit gibt es fuer Impressa nicht, auch nicht im Bereich der AGB. Das ist zwar eine Katastrophe, aber da viele Abzocker mit starker Lobby daran verdienen, wird das noch lang so bleiben.
Ein ABMAHN-sicheres Impressum gibt es daher - ebenso wie AGB - NICHT. Wenn ein Impressum jedoch mit juristischer Hilfe (Web-Impressums-Assistent o.Ae.) erstellt wurde, wuerde ich bei einer rein querulatorischen Abmahnung (die kleinste Form-Verstoesse moniert) auf jeden Fall den Rechtsweg gehen.
Bitte ruf dieses Forum noch in den naechsten Tagen, ich werde nochmal vertiefend antworten.