Internetrecht International / Kündigung

Hallo,

ich habe mich bei einer ausländischen Seite (USA) für einen Dienst angemeldet, der Kostenpflichtig ist. Jeden Monat wird dafür von meiner Kreditkarte ein Betrag abgebucht, Kündigung jederzeit möglich, man muß nur den Webmaster anschreiben, NUR: Der reagiert nicht, habe bereits 3 Mails geschrieben, keine Reaktion! Wenn ich die Zahlung storniere, kann das rechtliche Konsequenzen haben?

Grüße, Ralf

Rechtliche Probleme mit Internetgeschaeften mit Uebersee
sind immer Problematisch.
Du solltest, wenn möglich Deine Kündigung schriftlich per Post schicken, oder per Fax senden, wenn dies möglich ist. Gibt der Anbieter diese Daten nicht Preis, sollte eine Kündigung per Mail ebenfalls rechtsgültig sein. (Auch ohne vorherigen Versuch per Fax oder Post…ist nur sicherer)

Sollte dies nicht helfen musst Du Dein Kreditkarten unternehmen davon in Kenntnis setzen, dass eine weitere Abbuchung von diesem Anbieter nicht erwünscht ist. Die abbuchungen werden dann kostenpflichtig zurueck gebucht (kostenpflichtig fuer den anbieter) und der wird sich dann sicherlich mit dir in verbindung setzen…

oder die sache ist danach gegessen. ich hatte das auch schon. allerdings mit einem deutschen dienst für nachrichten. ich sollte da eine 0190 nummer anrufen um zu kuendigen . habe 3x per mail gekündigt. dann ists mir zu bloed geworden. hab den betrag zurueckgeholt. damit hatte sich die sache erledigt. hatte dem webmaster damals eine saftige mail mit paragraphen geschickt.

vielleicht hilfts.
auf jeden fall solltest du die AGB lesen. vielleict steht da was von einer besondern „kündigungsprozedur“ … das machen solche betreiber , von denen ich denke dass du dort bist…ganz gerne um den aufwand so gross zu halten , dass die kunden die relativ kleinen betraege aus faulheit weiterzahlen.

grusz

MIchael

Hallo!

Am besten sofort beim Kreditkartenunternehmen melden, dass gekündigt wurde und die Abbuchungen zu Unrecht erfolgten! Normalerweise ist das dann ok.

Und den Dienst am besten per Fax oder Einschreiber kündigen. So wie schon gesagt.

Ein ausländischer Internetanbieter kann übrigens in den EU Ländern die Verbraucherschutzbestimmungen nicht durch REchtswahl (zB US Recht) außer Kraft setzen.

Lg Tom

Danke für eure Hilfe, werde es so machen.

Grüße, Ralf