INTERNETRECHT- kOMMENTAR

Folgende fiktive Annahme:
Es wird eine geschäfliche HP eröffnet mit verschiedensten Artikeln zu denen eine Kommentarfunktion angeboten wird. Des Weiteren wird aufgeführt Kommentare zu wünschen und nur bei strafrechtlichen, rassistischen kommentaten diese zu blocken.
In wirklichkeit werden Kommentare nach "gut Dünken freigreschalten., Rechtens oder nicht. Wo könnte man sich wehren?

Oder: Weitere fiktive Annahme: auf der geschäftlichen HP werden Vorträge , Produkte angeboten und versprochen das jede Anfrage garantiert beantwortet wird. In Wirklichkeit geschieht dies nicht.
" ist dies einklagensberechtigt?"

Rechtens oder nicht.

wenn du im meinem haus was anderes sagst als MEINE meinung, werfe ich dich raus. nennt sich hausrecht. und gilt auch für internetseiten.

ausnahme: du hast dafür bezahlt. dann kannst du das geld zurück verlangen.

Wo könnte man sich wehren?

gegen was genau?

Oder: Weitere fiktive Annahme: auf der geschäftlichen HP
werden Vorträge , Produkte angeboten und versprochen das jede
Anfrage garantiert beantwortet wird. In Wirklichkeit geschieht
dies nicht.
" ist dies einklagensberechtigt?"

wenn du dafür bezahlt hast, kannst du das geld zurückfordern.

Danke erst einmal.

Es geht mir um explizit anders getätigte Aussagen auf einer fiktiven HP:
Also auf derfiktiven HP wird geschrieben, dass ausdrücklich Kommentare erwünscht seien , ebenso ein breites Meinungsfeld solange diese gegen keine Rechte verstößt.
In Wirklichkeit werden Kommentare nach "Gurdünken freigeschalten.

  1. Beim 2. Anliegen geht es um die fiktive Aussage, dass Kontakte , Anreguungen , Vorbestellungen, Anfragen zu Vorträgen explizit erwünscht wären und jede E_ Mail garantuert beantwoirtet werden würde. In wirklichkeit entspricht auch das nicht der Wahrheit.
    Es geht nicht um Geldleistuungen. es geht lediglich darum dass auf einer geshäftlichen HP offiziell Aussagen getroffen werden , die nicht eingehalten werden.
    Ich dachte, dass dies unseriös wäre und entsprechend gegen Falschaussagen auf einer geschäftlichen HP in einer breiten Öffentlichkleit vor gegangen werden könne?

Hallo,

Ich dachte, dass dies unseriös wäre und entsprechend gegen
Falschaussagen auf einer geschäftlichen HP in einer breiten
Öffentlichkleit vor gegangen werden könne?

es gibt kein Recht einen Kommentar auf einer fremden Seite veröffentlichen zu dürfen
oder gar ein Recht auf Antwort auf eine eMail. Ganz einfach.

Das mag dir nicht gefallen, ist aber so.

Gruß,
Steve

es hgeht um dioe Falschaussage- die dann erlaubt ist?
Wenn man explizit darstellt, was angeblich gewünscht und gestattet ist, dies aber nachweislich mehrfach nicht wirklich so gehandhabt wird…
Das ich einen Kommentar nicht genehmigemn muss, auf E-Mails nicht reagiert werden muss, ist klar. Aber ich darf also Unsinn erzählen und öffentlich propagieren und muss mich nicht dran halten…
Gruss teddy…

es hgeht um dioe Falschaussage- die dann erlaubt ist?

nein. es geht hier darum, dass irgendwer nicht das tun will, was du willst.

du kannst genau dann dagegen vorgehen, wenn es ein gesetz dafür gibt (gibt es nicht) oder wenn du einen vertrag dafür hast. weshalb ich frug, ob dafür bezahlt wurde, dass die eigene meinung veröffentlich wird.

willst du jetzt so oft das gleiche nochmal nachfragen, bis du von irgendwem eine antwort bekommst, die dir gefällt?

Verstehe Deine „Gereiztheit“ nicht. Ich wollte lediglich, dass meine Frage richtig verstanden wurde. „Ich“ will niemanden "verklagen - es handelt sich hier um fiktive Annahme!!.
Es geht nicht darum , dass irgendwer etwas nicht tun möchte, was ich will- solche persöbnlichen Anfragen sind in diesen Brett gar nicht gestattet.
Dann würde ich ganz sicher eine andere Plattform nutzen,wenn ich das Bestreben hätte, etwas für „mich einklagen zu wollen“
Es geht um die allgemeine Rechgtslage: Kann man auf einer HP andere Dinge anpreisen als das, was wirklich geleistet wird?
Ich schließe aus Deiner Antwort: ja!
Um mich kann es gar nicht gehen , weil das Internet X Nicks zulässt und es also ein leichtes wäre unter anderen Synonym z.B. Kommentare zu geben, wenn es eine rein personenbezogene Sache wäre.
Wie kommst Du überhaupt zu der „steilen These“?

LG Teddybär

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Verstehe Deine „Gereiztheit“ nicht.

du hast mich noch nie gereizt erlebt.

Ich schließe aus Deiner Antwort: ja!

und du hast meine antwort offensichtlich nicht verstanden.